Landesverordnung über die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO -) Vom 17. Juli 2009 Inhaltsübersicht: Abschnitt I Vorbereitung der Wahl Unterabschnitt 1 Wahlleitung, Wahlkreise und Wahlbezirke § 1 Wahlausschüsse § 2 Wahlvorstand § 2a Briefwahlvorstand § 3 Beweglicher Wahlvorstand § 4 Ersatz von Auslagen § 5 Wahlkreise; Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter § 6 Allgemeine Wahlbezirke § 7 Sonderwahlbezirke § 8 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke Unterabschnitt 2 Wählerverzeichnis § 9 Führung des Wählerverzeichnisses § 10 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis § 11 Benachrichtigung der Wahlberechtigten § 12 Einsicht in das Wählerverzeichnis § 13 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis § 14 Behandlung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis § 15 Berichtigung des Wählerverzeichnisses § 16 Abschluss des Wählerverzeichnisses Unterabschnitt 3 Wahlscheine § 17 Wahlscheinanträge § 18 Erteilung von Wahlscheinen § 19 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen § 20 Vermerk im Wählerverzeichnis Unterabschnitt 4 Wahlvorschläge § 21 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen § 22 Beteiligungsanzeige der in § 24 Abs. 2 des Gesetzes genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln § 23 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge § 24 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge § 25 Änderung von Kreiswahlvorschlägen § 26 Zulassung der Kreiswahlvorschläge § 27 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses § 28 Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge § 29 Inhalt und Form der Landeslisten § 30 Vorprüfung der Landeslisten, Änderung von Landeslisten § 31 Zulassung der Landeslisten, Bekanntmachung der Wahlvorschläge durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter Unterabschnitt 5 Sonstige Wahlvorbereitungen § 32 Nachwahl § 33 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl § 34 Wahlräume § 35 Wahlkabinen § 36 Wahlurne, Wahltisch § 37 Wahlbekanntmachung Abschnitt II Wahlhandlung § 38 Wahldauer § 39 Wahlfrieden § 40 Ausstattung des Wahlvorstands § 41 Vorbereitung der Wahlhandlung § 42 Öffentlichkeit § 43 Ordnung im Wahlraum § 44 Stimmabgabe § 45 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe § 46 Stimmabgabe mit Wahlschein § 47 Schluss der Wahlhandlung § 48 Wahl in Sonderwahlbezirken § 49 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- und Pflegeheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten § 50 Briefwahl § 51 Behandlung der Wahlbriefe § 52 Zulassung der Wahlbriefe Abschnitt III Feststellung des Wahlergebnisses § 53 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk § 54 Zählung der Wählerinnen und Wähler § 55 Zählung der Stimmen § 56 Ungültige Stimmen, Auslegungsregeln § 57 Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 58 Schnellmeldungen § 59 Wahlniederschrift § 60 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen § 61 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis § 62 Ablehnung der Wahl im Wahlkreis § 63 Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land § 64 Bekanntmachung des Wahlergebnisses Abschnitt IV Wahlprüfung; Listennachfolgerinnen und Listennachfolger § 65 Vorbereitung der Wahlprüfung durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter § 66 Bekanntmachung von Entscheidungen § 67 Wiederholungswahl § 68 Einberufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern Abschnitt V Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte I bis IV § 69 Verpflichtung § 70 Bekanntmachungen § 71 Zustellungen § 72 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken § 73 Sicherung der Wahlunterlagen § 74 Vernichtung von Wahlunterlagen § 75 Anlagen Abschnitt VI Schlussvorschrift § 76 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis LWO, vom 17.07.2009, gültig ab 07.08.2009 bis 21.07.2016 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2009, 430 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EBCNN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=WahlO_SH_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.