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SchulDSVO Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschu

Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschutzverordnung - SchulDSVO) Vom

  1. Juni 2015 Anlage (zu § 6 Absatz 1) Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern, die von öffentlichen Schulen gemäß § 30 Absatz 1 SchulG verarbeitet werden dürfen:
  2. Individualdaten der Schülerinnen und Schüler 1.
  3. Name, ggf. Geburtsname, Vorname 1.
  4. Lichtbild (bei Vorliegen einer wirksamen Einwilligung) 1.
  5. Adressdaten 1.
  6. Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 1.
  7. Geschlecht 1.
  8. Familienstand 1.
  9. Geburtsdatum, Geburtsort und -land 1.
  10. Staatsangehörigkeit(en) 1.
  11. Herkunfts- und Verkehrssprache 1.
  12. Jahr des Zuzugs nach Deutschland 1.
  13. Konfession 1.
  14. Krankenversicherung 1.
  15. Aussiedlereigenschaft
  16. Daten der Eltern (gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 SchulG ) und der Mitwirkungsberechtigten (gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 SchulG ) 2.
  17. Name, Vorname 2.
  18. Adressdaten 2.
  19. Erreichbarkeit privat: Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 2.
  20. Erreichbarkeit am Arbeitsplatz: Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 2.
  21. Einverständniserklärung gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 SchulG 2.
  22. Mitgliedschaft in Elternbeiräten
  23. Schullaufbahndaten 3.
  24. Datum der ersten Einschulung 3.
  25. Eintrittsdatum 3.
  26. Vorbildung bei Aufnahme (bisher erreichte Schul-/Ausbildungsabschlüsse) 3.
  27. Bisher besuchte Schulen (Zeiträume, Schulname, Schulnummer, Anschriften mit Schulform bzw. -art, soweit nicht Schleswig-Holstein) 3.
  28. Klassenbezeichnung, Jahrgangsstufe, Halbjahr 3.
  29. Klassenlehrerin, Klassenlehrer, Tutorin, Tutor 3.
  30. Entlassungsdatum (Aushändigungsvermerk des Zeugnisses) und Art des erreichten Abschlusses/der bestandenen Prüfung 3.
  31. Überweisungsdatum, Name, Anschrift der aufnehmenden Schule 3.
  32. Beurlaubung vom Unterricht, insbesondere Beurlaubung vom Sportunterricht (Umfang, Zeitraum), Datum der Abmeldung vom Religionsunterricht, Wiederanmeldung sowie Teilnahme am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses 3.
  33. Fächer, Wahlpflichtfächer, Fremdsprachenfolge (einschließlich erreichter Abschlüsse), Fachleistungskurse, Kurswechsel (einschließlich erteilter Unterrichtsstunden) 3.
  34. Teilnahme an zusätzlichen freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen und Umfang in Unterrichtsstunden 3.
  35. Teilnahme an schulischen Veranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts 3.
  36. Besuch eines DaZ-Zentrums (Deutsch als Zweitsprache) 3.
  37. Teilnahme an Fördermaßnahmen (einschließlich Art und Umfang) 3.
  38. Praktika (Zeitraum, Ausbildungsstätte mit Anschrift) 3.
  39. BAFöG-Schulbescheinigung (Datum und Kennzeichen) 3.
  40. Vermerk über Funktion in Schülervertretung oder sonstige schulbezogene Funktionen (z. B. Schülerlotse) 3.
  41. Beurlaubung vom Schulbesuch (soweit nicht von Nummer 3.9 erfasst) 3.
  42. Unterrichtsversäumnisse; Teilnahme an einem anderweitigen Unterricht gemäß § 21 Absatz 1 Satz 2 SchulG 3.
  43. Schülerzusatzversicherungen 3.
  44. Maßnahmen bei Erziehungskonflikten 3.
  45. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Lese-Rechtsschreib-Schwächen, Rechenschwächen 3.
  46. Ergebnisse der schulärztlichen, schulpsychologischen und sonderpädagogischen Untersuchungen 3.
  47. Schulbegleitungen
  48. Leistungsdaten, Prüfungsdaten gemäß Zeugnisordnung, individuelle Förderung 4.
  49. Zeugnisnoten (Gesamtnoten), Zeugnisnoten nach Fächern/Kursergebnissen mit Noten- bzw. Punktbewertung. Wesentliche Zeugnisbemerkungen zur jeweiligen Klasse/Jahrgangsstufe: zur Versetzung, Entlassung, Wiederholung, Überspringen einer Klasse und zur Leistung: Erläuterung der Fächer-/Kursergebnisse usw. 4.
  50. Zeitpunkt und Ergebnis von Prüfungen und Versetzungskonferenzen sowie Beschlüsse anderer Zeugnis- und Notenkonferenzen 4.
  51. Ergebnisse von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten 4.
  52. Angaben über die Benachrichtigung bei gefährdeter Versetzung einschließlich des Hinweises auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung 4.
  53. Lernplan; Förderplan 4.
  54. Sonderpädagogische Förderung in der inklusiven Beschulung 4.
  55. Herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht der Konsulate
  56. Schulartspezifische Zusatzdaten 5.
  57. Grundschule 5.1.
  58. Vorzeitige Aufnahme einschließlich Untersuchungsergebnis 5.1.
  59. Leistungsbewertung und Anzahl der Schuljahre in der Eingangsphase 5.1.
  60. Sprachfeststellung ( § 22 Absatz 2 SchulG ) 5.1.
  61. kompetenzorientierter Entwicklungsbericht oder Schulübergangsempfehlung 5.
  62. Regionalschule 5.2.
  63. Zuordnung zu einem Bildungsgang 5.2.
  64. Angaben zur Fachleistungsdifferenzierung 5.
  65. Gemeinschaftsschule 5.3.
  66. Angaben zum leistungsdifferenzierten Unterricht 5.
  67. Oberstufe 5.4.
  68. Profilwahl; zusätzliche Fächerwahl 5.4.
  69. Kurswahl Sekundarstufe II (Grund- und Leistungskurse) 5.4.
  70. Leistungsergebnisse ab 9/1 bzw. 10/1 5.4.
  71. Fremdsprachen (Art und Zeitraum in Sekundarstufe I und II) 5.4.
  72. Zulassung zum Abitur 5.4.
  73. Wahl der Prüfungsfächer zum Abitur 5.4.
  74. Wahl der Prüferinnen oder Prüfer zum Abitur 5.4.
  75. Einzelergebnisse im Abitur 5.4.
  76. Besondere Berechtigungen (Latinum, Graecum, Hebraicum) 5.4.
  77. Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.
  78. Berufsbildende Schulen 5.5.
  79. Vorbildung 5.5.
  80. Ausbildungsberuf oder Berufstätigkeit und Berufsfeld oder Fachrichtung 5.5.
  81. Beginn und Dauer des Ausbildungsverhältnisses laut Ausbildungsvertrag 5.5.
  82. Fremdsprachen (Art und Zeitraum) 5.5.
  83. Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.5.
  84. Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom
  85. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 9 b des Gesetzes vom
  86. September 2007 (BGBl. I S. 2246) 5.5.
  87. Bezeichnung der Ausbildungsstätte mit Anschrift und Telefon 5.5.
  88. Besuch der Schule als nicht gemäß § 24 Absatz 4 Satz 3 bis 5, 7 SchulG zuständige Schule 5.5.
  89. Die unter 5.4 genannten Daten, soweit für die Berufsbildende Schule zutreffend
  90. Allgemeines Lernverhalten und Sozialverhalten in der Schule Hinweis für die Schulleitung (nicht an den Belehrenden auszuhändigen): Zu belehren sind - Lehrkräfte, - Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, - Lehramtsstudierende im Praxissemester (soweit nicht bereits über die Hochschule erfolgt) - Leiter/innen von Veranstaltungen des Ganztagsbetriebs und sonstigen schulischen Veranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts - Personen, die gem. § 34 Abs. 7 SchulG zur Unterstützung der Lehrkraft unter deren Verantwortung tätig sind - schulische Assistenzkräfte und Schulbegleiter/innen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Der/dem Belehrten ist ein Doppel auszuhändigen. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: NBl.MSB.Schl.-H. 2015, 163 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002ED6NN00000000039

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