Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschutzverordnung - SchulDSVO) Vom
- Juni 2015 Anlage (zu § 6 Absatz 1) Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern, die von öffentlichen Schulen gemäß § 30 Absatz 1 SchulG verarbeitet werden dürfen:
- Individualdaten der Schülerinnen und Schüler 1.
- Name, ggf. Geburtsname, Vorname 1.
- Lichtbild (bei Vorliegen einer wirksamen Einwilligung) 1.
- Adressdaten 1.
- Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 1.
- Geschlecht 1.
- Familienstand 1.
- Geburtsdatum, Geburtsort und -land 1.
- Staatsangehörigkeit(en) 1.
- Herkunfts- und Verkehrssprache 1.
- Jahr des Zuzugs nach Deutschland 1.
- Konfession 1.
- Krankenversicherung 1.
- Aussiedlereigenschaft
- Daten der Eltern (gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 SchulG ) und der Mitwirkungsberechtigten (gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 SchulG ) 2.
- Name, Vorname 2.
- Adressdaten 2.
- Erreichbarkeit privat: Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 2.
- Erreichbarkeit am Arbeitsplatz: Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 2.
- Einverständniserklärung gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 SchulG 2.
- Mitgliedschaft in Elternbeiräten
- Schullaufbahndaten 3.
- Datum der ersten Einschulung 3.
- Eintrittsdatum 3.
- Vorbildung bei Aufnahme (bisher erreichte Schul-/Ausbildungsabschlüsse) 3.
- Bisher besuchte Schulen (Zeiträume, Schulname, Schulnummer, Anschriften mit Schulform bzw. -art, soweit nicht Schleswig-Holstein) 3.
- Klassenbezeichnung, Jahrgangsstufe, Halbjahr 3.
- Klassenlehrerin, Klassenlehrer, Tutorin, Tutor 3.
- Entlassungsdatum (Aushändigungsvermerk des Zeugnisses) und Art des erreichten Abschlusses/der bestandenen Prüfung 3.
- Überweisungsdatum, Name, Anschrift der aufnehmenden Schule 3.
- Beurlaubung vom Unterricht, insbesondere Beurlaubung vom Sportunterricht (Umfang, Zeitraum), Datum der Abmeldung vom Religionsunterricht, Wiederanmeldung sowie Teilnahme am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses 3.
- Fächer, Wahlpflichtfächer, Fremdsprachenfolge (einschließlich erreichter Abschlüsse), Fachleistungskurse, Kurswechsel (einschließlich erteilter Unterrichtsstunden) 3.
- Teilnahme an zusätzlichen freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen und Umfang in Unterrichtsstunden 3.
- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts 3.
- Besuch eines DaZ-Zentrums (Deutsch als Zweitsprache) 3.
- Teilnahme an Fördermaßnahmen (einschließlich Art und Umfang) 3.
- Praktika (Zeitraum, Ausbildungsstätte mit Anschrift) 3.
- BAFöG-Schulbescheinigung (Datum und Kennzeichen) 3.
- Vermerk über Funktion in Schülervertretung oder sonstige schulbezogene Funktionen (z. B. Schülerlotse) 3.
- Beurlaubung vom Schulbesuch (soweit nicht von Nummer 3.9 erfasst) 3.
- Unterrichtsversäumnisse; Teilnahme an einem anderweitigen Unterricht gemäß § 21 Absatz 1 Satz 2 SchulG 3.
- Schülerzusatzversicherungen 3.
- Maßnahmen bei Erziehungskonflikten 3.
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Lese-Rechtsschreib-Schwächen, Rechenschwächen 3.
- Ergebnisse der schulärztlichen, schulpsychologischen und sonderpädagogischen Untersuchungen 3.
- Schulbegleitungen
- Leistungsdaten, Prüfungsdaten gemäß Zeugnisordnung, individuelle Förderung 4.
- Zeugnisnoten (Gesamtnoten), Zeugnisnoten nach Fächern/Kursergebnissen mit Noten- bzw. Punktbewertung. Wesentliche Zeugnisbemerkungen zur jeweiligen Klasse/Jahrgangsstufe: zur Versetzung, Entlassung, Wiederholung, Überspringen einer Klasse und zur Leistung: Erläuterung der Fächer-/Kursergebnisse usw. 4.
- Zeitpunkt und Ergebnis von Prüfungen und Versetzungskonferenzen sowie Beschlüsse anderer Zeugnis- und Notenkonferenzen 4.
- Ergebnisse von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten 4.
- Angaben über die Benachrichtigung bei gefährdeter Versetzung einschließlich des Hinweises auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung 4.
- Lernplan; Förderplan 4.
- Sonderpädagogische Förderung in der inklusiven Beschulung 4.
- Herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht der Konsulate
- Schulartspezifische Zusatzdaten 5.
- Grundschule 5.1.
- Vorzeitige Aufnahme einschließlich Untersuchungsergebnis 5.1.
- Leistungsbewertung und Anzahl der Schuljahre in der Eingangsphase 5.1.
- Sprachfeststellung ( § 22 Absatz 2 SchulG ) 5.1.
- kompetenzorientierter Entwicklungsbericht oder Schulübergangsempfehlung 5.
- Regionalschule 5.2.
- Zuordnung zu einem Bildungsgang 5.2.
- Angaben zur Fachleistungsdifferenzierung 5.
- Gemeinschaftsschule 5.3.
- Angaben zum leistungsdifferenzierten Unterricht 5.
- Oberstufe 5.4.
- Profilwahl; zusätzliche Fächerwahl 5.4.
- Kurswahl Sekundarstufe II (Grund- und Leistungskurse) 5.4.
- Leistungsergebnisse ab 9/1 bzw. 10/1 5.4.
- Fremdsprachen (Art und Zeitraum in Sekundarstufe I und II) 5.4.
- Zulassung zum Abitur 5.4.
- Wahl der Prüfungsfächer zum Abitur 5.4.
- Wahl der Prüferinnen oder Prüfer zum Abitur 5.4.
- Einzelergebnisse im Abitur 5.4.
- Besondere Berechtigungen (Latinum, Graecum, Hebraicum) 5.4.
- Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.
- Berufsbildende Schulen 5.5.
- Vorbildung 5.5.
- Ausbildungsberuf oder Berufstätigkeit und Berufsfeld oder Fachrichtung 5.5.
- Beginn und Dauer des Ausbildungsverhältnisses laut Ausbildungsvertrag 5.5.
- Fremdsprachen (Art und Zeitraum) 5.5.
- Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.5.
- Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom
- März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 9 b des Gesetzes vom
- September 2007 (BGBl. I S. 2246) 5.5.
- Bezeichnung der Ausbildungsstätte mit Anschrift und Telefon 5.5.
- Besuch der Schule als nicht gemäß § 24 Absatz 4 Satz 3 bis 5, 7 SchulG zuständige Schule 5.5.
- Die unter 5.4 genannten Daten, soweit für die Berufsbildende Schule zutreffend
- Allgemeines Lernverhalten und Sozialverhalten in der Schule Hinweis für die Schulleitung (nicht an den Belehrenden auszuhändigen): Zu belehren sind - Lehrkräfte, - Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, - Lehramtsstudierende im Praxissemester (soweit nicht bereits über die Hochschule erfolgt) - Leiter/innen von Veranstaltungen des Ganztagsbetriebs und sonstigen schulischen Veranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts - Personen, die gem. § 34 Abs. 7 SchulG zur Unterstützung der Lehrkraft unter deren Verantwortung tätig sind - schulische Assistenzkräfte und Schulbegleiter/innen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Der/dem Belehrten ist ein Doppel auszuhändigen. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: NBl.MSB.Schl.-H. 2015, 163 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002ED6NN00000000039
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