Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO) Vom 21. November 2008 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständige nach Bauordnungsrecht § 3 Voraussetzungen der Anerkennung § 4 Allgemeine Voraussetzungen § 5 Allgemeine Pflichten § 6 Anerkennungsverfahren § 7 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung § 8 Führung der Bezeichnung Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit, Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz, Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger § 9 Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung Zweiter Teil Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfämter für Standsicherheit, Typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz Abschnitt I Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit § 10 Besondere Voraussetzungen § 11 Prüfungsverfahren, Anerkennung, Niederlassung § 12 Prüfungsausschuss § 13 Erteilung von Prüfaufträgen, Aufgabenerledigung Abschnitt II Prüfämter für Standsicherheit, Typenprüfung, Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten § 14 Prüfämter für Standsicherheit § 15 Typenprüfung, Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten Dritter Teil Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz § 16 Besondere Voraussetzungen § 17 Anerkennung, Gutachten, Prüfungsausschuss § 18 Prüfungsverfahren § 18 a Überprüfung des fachlichen Werdegangs § 18 b Schriftliche Prüfung § 18 c Mündliche Prüfung § 18 d Täuschungsversuch, Ordnungsverstöße § 18 e Rücktritt § 19 Erteilung von Prüfaufträgen, Aufgabenerledigung Vierter Teil Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen § 20 Besondere Voraussetzungen § 21 Fachrichtungen § 22 Aufgabenerledigung Fünfter Teil Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau § 23 Besondere Voraussetzungen § 24 Anerkennung, Beirat § 25 Aufgabenerledigung Sechster Teil Vergütung Abschnitt I Vergütung der Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit und der Prüfämter für Standsicherheit § 26 Allgemeines § 27 Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen § 28 Berechnung der Vergütung § 29 Höhe der Gebühren § 30 Gebühr nach Zeitaufwand § 31 Vergütung der Prüfämter für Standsicherheit § 32 Umsatzsteuer, Fälligkeit Abschnitt II Vergütung der Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz § 33 Vergütung der Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz Abschnitt III Vergütung der Prüfsachverständigen § 34 Vergütung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen § 35 Vergütung der Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau Siebter Teil Ordnungswidrigkeiten § 36 Ordnungswidrigkeiten Achter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen § 37 Übergangsbestimmungen § 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis PPVO, vom 15.07.2015, gültig ab 31.07.2015 bis 30.06.2016 Inhaltsverzeichnis PPVO, vom 21.11.2008, gültig ab 01.01.2009 bis 30.07.2015 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2008, 705 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EE8NN00000000007 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=BauStPr%C3%BCfIngV_SH_Inhaltsverzeichnis
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