Praktische Abschlussprüfung § 31 Bestehen der praktischen Abschlussprüfung,
Mündliche Abschlussprüfung § 33 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung,
Erkrankung, Versäumnisse § 35 Folgen bei Unregelmäßigkeiten § 36 Ergebnis und Bestehen der Abschlussprüfung § 37 Folgen bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Abschnitt 6 Laufbahnprüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt § 38 Ergebnis der Laufbahnprüfung § 39 Bestehen der Laufbahnprüfung, Anerkennung beruflicher Ausbildungen § 40 Prüfungszeugnis § 41 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung § 42 Prüfungsakten § 43 Rücknahme der Prüfungsentscheidung Abschnitt 7 Führungsausbildung zur Gruppenführung § 44 Zulassung zur Führungsausbildung zur Gruppenführung § 45 Ausbildungsort, Ausbildungsinhalte, Prüfung, Prüfungsamt und Prüfungskommission § 46 Schriftliche Prüfung § 47 Bestehen der schriftlichen Prüfung,
Praktische Prüfung § 49 Bestehen der praktischen Prüfung,
Mündliche Prüfung § 51 Bestehen der mündlichen Prüfung,
Erkrankung, Versäumnisse § 53 Folgen bei Unregelmäßigkeiten § 54 Ergebnis und Bestehen der Prüfung und Prüfungsdokumentation § 55 Wiederholung der Prüfung Abschnitt 8 Aufstieg und Übertragung von Beförderungsämtern ab Besoldungsgruppe A 14 BesO § 56 Regelaufstieg in die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt § 57 Bewährungsaufstieg in die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt § 58 Qualifizierung für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 Abschnitt 9 Schlussvorschriften § 59 Anlagen § 60 Übergangsregelung § 61 Inkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2020, 882 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF2NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=FeuerwLbAPrV_SH_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.