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Inhaltsverzeichnis LAPOFeu Landesnorm Schleswig-Holstein Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im La

Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) Vom 30. November 2010 * Inhaltsverzeichnis Abschnitt I Allgemeines § 1 Laufbahnen § 2 Allgemeine Voraussetzungen § 3 Einstellungsverfahren § 4 Auswahl § 5 Einstellung § 6 Rechtsstellung Abschnitt II Ausbildungsgrunds ätze § 7 Ziel der Ausbildung § 8 Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen, Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte § 9 Prüfungsamt, Prüfungskommissionen § 10 Dauer der Ausbildung § 11 Urlaub § 12 Ausbildungsgang § 13 Leistungsnachweise § 14 Bewertung der Leistungen Abschnitt III Berufspraktische Ausbildung § 15 Ziel, Inhalt und Ablauf § 16 Befähigungsberichte Abschnitt IV Fachtheoretische Ausbildung, Zwischen- und Abschlusspr üfung § 17 Grundausbildungs- und Abschlusslehrgang, Ausbildung zur Rettungsassistentin und zum Rettungsassistenten § 18 Leistungsnachweise im Grundausbildungslehrgang § 19 Zwischenprüfung § 20 Folgen bei Nichtbestehen § 21 Grundsätze der Abschlussprüfung Abschnitt V Abschlusspr üfung für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt § 22 Zulassung zur Abschlussprüfung § 23 Schriftliche Abschlussprüfung § 24 Aufsicht bei Prüfungsarbeiten § 25 Kennzeichnung und Abgabe der Prüfungsarbeiten § 26 Anonymität § 27 Bewertung der Prüfungsarbeiten § 28 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung § 29 Praktische Abschlussprüfung § 30 Bestehen der praktischen Abschlussprüfung § 31 Mündliche Abschlussprüfung § 32 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung § 33 Erkrankung, Versäumnisse § 34 Folgen bei Unregelmäßigkeiten § 35 Ergebnis und Bestehen der Abschlussprüfung § 36 Wiederholung der Abschlussprüfung Abschnitt VI Laufbahnpr üfung für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt § 37 Ergebnis der Laufbahnprüfung § 38 Bestehen der Laufbahnprüfung § 39 Prüfungszeugnis § 40 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung § 41 Prüfungsakten § 42 Rücknahme der Prüfungsentscheidung Abschnitt VII Aufstieg und Übertragung von Bef örderungsämtern ab Besoldungsgruppe A 14 BesO § 43 Regelaufstieg in die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt § 44 Bewährungsaufstieg in die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt § 45 Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 Abschnitt VIII Schlussvorschriften § 46 Anlagen § 47 Übergangsregelung § 48 Inkrafttreten, Geltungsdauer Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis LAPOFeu, vom 25.11.2014, gültig ab 19.12.2014 bis 31.12.2020 Fußnoten *) Gilt abweichend von § 48 Abs. 1 unbefristet (§ 127a Landesbeamtengesetz). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2010, 729 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF3NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=FeuerwLbAPrV_SH_Inhaltsverzeichnis

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