Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) Vom
- November 2010 * Anlage 3 (zu § 12 Abs. 3, zu § 17 Abs. 7 LAPOFeu ) Ausbildungsgang für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Der Vorbereitungsdienst in der Laufbahn Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildungszeiten. Die Ausbildung ist gegliedert in
- Einführungsseminar, Grundausbildung 5 Monate Die Grundausbildung entspricht der für die Laufbahn Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt. Im Rahmen der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Einführungsseminar sowie die Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb, dem Ausbildungs- und Übungsdienst, dem Einsatzdienst sowie dem Feuersicherheitswachdienst vorzusehen. Weiter ist im Lehrgang und bei der Wachfortbildung Fachunterricht zu erteilen. Die Zwischenprüfung entfällt.
- Theoretische Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter 1 Monat Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter erfolgt nach der RettSan-APVO .
- Führungslehrgang I (Gruppen- und Zugführerinnen und Gruppen- und Zugführer), Zwischenprüfung 2,5 Monate Mit der Ausbildung werden Führungsaufgaben der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt und Führungsaufgaben der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (Ausbildung zur Führung einer Staffel, einer Gruppe oder eines Zuges) vermittelt, insbesondere: - Rechtsgrundlagen und Organisation im Einsatz, - Einsatztaktik, Zusammenarbeit im Einsatz, Technik, - Menschenführung im Einsatz und - Medizinische und dienstliche Aspekte der Gesundheitsvorsorge. Der Lehrgang schließt mit einer Zwischenprüfung ab.
- Berufspraktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Dienste in den Funktionen bis zum Einsatzleitdienst einschließlich Erholungsurlaub 8,5 Monate Die berufspraktische Ausbildung umfasst 3 Abschnitte: - Vertiefung der im Führungslehrgang I vermittelten Kenntnisse und Sammeln von Einsatzerfahrungen als Zug-, Gruppen- oder Staffelführerin und Zug-, Gruppen- oder Staffelführer. Darüber hinaus soll in die Sachgebiete der Feuerwehr eingewiesen und Gelegenheit zur Information bei externen Behörden und Dienststellen, wie beispielsweise Polizei, Bauaufsicht, Umweltschutz oder mit technischen Prüf- und Überwachungsaufgaben betraute Unternehmen, gegeben werden. 3,5 Monate - Verwendung in der Einsatzleitung und im Direktionsdienst, Mitarbeit in der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ 3,5 Monate - Wahlstation(en) zur Vertiefung der Ausbildung, z. B. bei einer ausländischen Feuerwehr, Behörde oder Landesfeuerwehrschule, bei einer großen Werkfeuerwehr oder im Management eines großen Wirtschaftsunternehmens 1,5 Monate
- Verwaltungspraktikum in einer Landesverwaltung 2 Monate Das Praktikum vermittelt Kenntnisse über die Arbeiten einer höheren oder obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen und einer Landesfeuerwehrschule. Weiter soll ein Einblick in die Tätigkeit anderer Behörden gewährt werden.
- Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung 5 Monate Der Abschlusslehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Er kann in mehreren Teilen durchgeführt werden: Teil I: Verwaltungslehrgang (Dauer: 2 Monate). Inhalte sind: - Allgemeine Rechtslehre, allgemeines Verwaltungsrecht, - Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht, - Öffentliches Dienstrecht, - Haushaltsrecht, ziviles Vertragswesen und - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Teil II: Führungslehrgang II (Dauer: 1 Monat). Inhalte sind: - Grundlagen der Stabsarbeit, - Stabsrahmen- und Verbandsführerplanübungen, - Unterrichten, Methoden und Didaktik der Erwachsenenbildung, - Stressvermeidung durch Ausbildung, - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und - Sonderbauvorschriften. Teil III: Führungslehrgang III (Dauer: 1,5 Monate). Inhalte sind: - Personalführung, - Beurteilungswesen, - Moderation und Verhandlung, - Stressbewältigung und Einsatznachsorge, - Zeit- und Selbstmanagement, - Qualitätsmanagement und - Suchtbewältigung. Teil IV: Laufbahnprüfung Die Ausbildung schließt mit der Abschluss- oder Laufbahnprüfung ab. Weitere Fassungen dieser Norm Anlage 3 LAPOFeu, vom 30.11.2010, gültig ab 01.01.2011 bis 18.12.2014 Fußnoten *) Gilt abweichend von § 48 Abs. 1 unbefristet (§ 127a Landesbeamtengesetz). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2010, 729 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF3NN00000000082