Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) Vom
- November 2010 * Anlage 13 (zu § 43 Abs. 4 LAPOFeu ) Ausbildungsgang für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte in die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Die Einführungszeit für den Aufstieg in die Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildungszeiten. Die Ausbildung ist gegliedert in
- Berufspraktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Dienste in den Funktionen bis zur Zugführerin oder zum Zugführer einschließlich Erholungsurlaub 16,5 Monate Die berufspraktische Ausbildung umfasst 3 Abschnitte: - Tätigkeit im Einsatzdienst in der Funktion als Gruppen- oder Staffelführerin und Gruppen- oder Staffelführer (Nach Einarbeitung soll Gelegenheit gegeben werden, diese Funktionen eigenverantwortlich auszuüben.) 5 Monate - Tätigkeiten im Einsatzdienst in der Funktion einer Zugführerin oder eines Zugführers (Nach Einarbeitung soll Gelegenheit gegeben werden, diese Funktion eigenverantwortlich auszuüben.) 5 Monate - Einführungspraktikum Es soll in die Sachgebiete der Feuerwehr eingewiesen und Gelegenheit zur Information bei externen Behörden und Dienststellen, wie beispielsweise die für den Brandschutz zuständige Landesdienststelle, Polizei, Bauaufsicht, Umweltschutz oder mit technischen Prüf- und Überwachungsaufgaben betraute Unternehmen, gegeben werden (Nach Einarbeitung soll Gelegenheit gegeben werden, diese Funktionen eigenverantwortlich auszuüben.). 6,5 Monate Sofern die Führungsausbildung für die Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (Staffel- und Gruppenführung) nicht vorliegt, ist diese zu Beginn der berufspraktischen Ausbildung nachzuholen. Die Ausbildungsdauer in den einzelnen Abschnitten ist dann entsprechend zu kürzen. Die praktische Tätigkeit in der Zugführung soll möglichst erst nach Absolvierung des Abschlusslehrgangs Teil I erfolgen. Während der berufspraktischen Ausbildung ist in zwei verschiedenen Ausbildungsabschnitten je eine schriftliche Abschnittsarbeit über ein mit dem Feuerwehrwesen im Zusammenhang stehendes Thema anzufertigen.
- Allgemeine Grundlagenausbildung 3 Monate Es sollen vermittelt werden: - Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Feuerwehr und - Fachbezogene naturwissenschaftlich-technische Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Brand- und Gefahrenschutzes.
- Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung 4,5 Monate Der Abschlusslehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt. Er kann in 2 Teilen durchgeführt werden: Schwerpunkt des Teils I ist die Ausbildung zur Zugführung (Dauer: 2,5 Monate). Inhalte sind: - Führung einer taktischen Einheit bis zur Stärke eines Zuges, - Führungsorganisation, - Einsatzrecht, - Organisation des Feuerwehrwesens, - Feuerwehrtechnik, - Grundlagen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes sowie - Psychologie für den Einsatzfall (Stressbewältigung, Nachsorge). Schwerpunkte des Teils II sind spezielle Themen (Dauer: 2 Monate). Inhalte sind: - Grundlagen des Führungssystems bei Großschadenlagen bzw. Katastrophen, - Informations- und Kommunikationstechniken, - Verwaltungs- und Haushaltsrecht, - Grundzüge der Betriebswirtschaft (Kostenermittlung und Kostenrechnung) sowie - Gesprächsführung sowie - Mitarbeiterführung und -beurteilung. Die Ausbildung schließt mit der Abschluss- oder Laufbahnprüfung als Aufstiegsprüfung ab. Fußnoten *) Gilt abweichend von § 48 Abs. 1 unbefristet (§ 127a Landesbeamtengesetz). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2010, 729 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF3NN00000000094