Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) Vom
- November 2010 * Anlage 14 (zu § 45 Abs. 2 LAPOFeu ) Ausbildungsgang zur Qualifizierung von Beamtinnen und Beamte, die unterhalb des zweiten Einstiegsamtes ihrer Laufbahn eingestellt worden sind, für die Übertragung des Amtes der Besoldungsgruppe A 14 an Der Ausbildungsgang für die Qualifizierung von Beamtinnen und Beamte für die Übertragung des Amtes der Besoldungsgruppe A 14 besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildungszeiten. Die Ausbildung ist gegliedert in
- Berufspraktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Dienste in den Funktionen bis zum Einsatzleitdienst einschließlich Erholungsurlaub 5 Monate Die berufspraktische Ausbildung umfasst folgende Tätigkeiten: - Einweisung in die Sachgebiete der Feuerwehr und Gelegenheit zur Information bei externen Behörden und Dienststellen, wie beispielsweise Polizei, Bauaufsicht, Umweltschutz oder mit technischen Prüf- und Überwachungsaufgaben betraute Unternehmen, gegeben werden 2,5 Monate - Verwendung in der Einsatzleitung und im Direktionsdienst, Mitarbeit in der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Organisationseinheit 1,5 Monate - Wahlstation(en) zur Vertiefung der Ausbildung, z. B. bei einer ausländischen Feuerwehr, Behörde oder Landesfeuerwehrschule, bei einer großen Werkfeuerwehr oder im Management eines großen Wirtschaftsunternehmens 1 Monat Während der berufspraktischen Ausbildung ist eine schriftliche Abschnittsarbeit über ein mit dem Feuerwehrwesen im Zusammenhang stehendes Thema anzufertigen.
- Verwaltungspraktikum in einer Landesverwaltung 2 Monate Das Praktikum vermittelt Kenntnisse über die Arbeiten einer höheren oder obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen und einer Landesfeuerwehrschule. Weiter soll ein Einblick in die Tätigkeit anderer Behörden gewährt werden.
- Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung 5 Monate Der Abschlusslehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die. Laufbahn. Er kann in mehreren Teilen durchgeführt werden: Teil I: Verwaltungslehrgang I (Dauer: 2 Monate). Inhalte sind: - Allgemeine Rechtslehre, allgemeines Verwaltungsrecht, - Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht, - Öffentliches Dienstrecht, - Haushaltsrecht, ziviles Vertragswesen und - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Teil II: Führungslehrgang II (Dauer: 1 Monat). Inhalte sind: - Grundlagen der Stabsarbeit, - Stabsrahmen- und Verbandsführerplanübungen, - Unterrichten, Methoden und Didaktik der Erwachsenenbildung, - Stressvermeidung durch Ausbildung, - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und - Sonderbauvorschriften. Teil III: Führungslehrgang III (Dauer: 1,5 Monate). Inhalte sind: - Personalführung, Beurteilungswesen, - Moderation und Verhandlung, - Stressbewältigung und Einsatznachsorge, - Zeit- und Selbstmanagement, - Qualitätsmanagement und - Suchtbewältigung. Die Ausbildung schließt mit der erfolgreichen Teilnahme an der Abschluss- oder Laufbahnprüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ab. Fußnoten *) Gilt abweichend von § 48 Abs. 1 unbefristet (§ 127a Landesbeamtengesetz). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2010, 729 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF3NN00000000095