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LAPOFeu Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 14 - Ausbildungsgang zur Qualifizierung von Beamtinnen und Beamte, die unterhalb des zweiten Einstiegsamt

Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) Vom

  1. November 2010 * Anlage 14 (zu § 45 Abs. 2 LAPOFeu ) Ausbildungsgang zur Qualifizierung von Beamtinnen und Beamte, die unterhalb des zweiten Einstiegsamtes ihrer Laufbahn eingestellt worden sind, für die Übertragung des Amtes der Besoldungsgruppe A 14 an Der Ausbildungsgang für die Qualifizierung von Beamtinnen und Beamte für die Übertragung des Amtes der Besoldungsgruppe A 14 besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildungszeiten. Die Ausbildung ist gegliedert in
  2. Berufspraktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Dienste in den Funktionen bis zum Einsatzleitdienst einschließlich Erholungsurlaub 5 Monate Die berufspraktische Ausbildung umfasst folgende Tätigkeiten: - Einweisung in die Sachgebiete der Feuerwehr und Gelegenheit zur Information bei externen Behörden und Dienststellen, wie beispielsweise Polizei, Bauaufsicht, Umweltschutz oder mit technischen Prüf- und Überwachungsaufgaben betraute Unternehmen, gegeben werden 2,5 Monate - Verwendung in der Einsatzleitung und im Direktionsdienst, Mitarbeit in der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Organisationseinheit 1,5 Monate - Wahlstation(en) zur Vertiefung der Ausbildung, z. B. bei einer ausländischen Feuerwehr, Behörde oder Landesfeuerwehrschule, bei einer großen Werkfeuerwehr oder im Management eines großen Wirtschaftsunternehmens 1 Monat Während der berufspraktischen Ausbildung ist eine schriftliche Abschnittsarbeit über ein mit dem Feuerwehrwesen im Zusammenhang stehendes Thema anzufertigen.
  3. Verwaltungspraktikum in einer Landesverwaltung 2 Monate Das Praktikum vermittelt Kenntnisse über die Arbeiten einer höheren oder obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen und einer Landesfeuerwehrschule. Weiter soll ein Einblick in die Tätigkeit anderer Behörden gewährt werden.
  4. Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung 5 Monate Der Abschlusslehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die. Laufbahn. Er kann in mehreren Teilen durchgeführt werden: Teil I: Verwaltungslehrgang I (Dauer: 2 Monate). Inhalte sind: - Allgemeine Rechtslehre, allgemeines Verwaltungsrecht, - Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht, - Öffentliches Dienstrecht, - Haushaltsrecht, ziviles Vertragswesen und - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Teil II: Führungslehrgang II (Dauer: 1 Monat). Inhalte sind: - Grundlagen der Stabsarbeit, - Stabsrahmen- und Verbandsführerplanübungen, - Unterrichten, Methoden und Didaktik der Erwachsenenbildung, - Stressvermeidung durch Ausbildung, - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und - Sonderbauvorschriften. Teil III: Führungslehrgang III (Dauer: 1,5 Monate). Inhalte sind: - Personalführung, Beurteilungswesen, - Moderation und Verhandlung, - Stressbewältigung und Einsatznachsorge, - Zeit- und Selbstmanagement, - Qualitätsmanagement und - Suchtbewältigung. Die Ausbildung schließt mit der erfolgreichen Teilnahme an der Abschluss- oder Laufbahnprüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ab. Fußnoten *) Gilt abweichend von § 48 Abs. 1 unbefristet (§ 127a Landesbeamtengesetz). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2010, 729 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF3NN00000000095

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