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§ 5 LAPVORV-DRV Nord Landesnorm Schleswig-Holstein - Inhalte des Studiums, Module Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die L

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Nord (LAPVORV-DRV Nord) Vom 11. Juli 2008 * § 5 Inhalte des Studiums, Module

(1)Die Studieninhalte werden in interdisziplinär gegliederten Semestermodulen vermittelt. Module sind abgeschlossene Lerneinheiten, die zu einem definierten Kompetenzzuwachs führen.
(2)Das Grundstudium umfasst im ersten Semester die Module
  1. Wissenschaftliche Methoden, Arbeits- und Präsentationstechniken I,
  2. Staat und Gesellschaft,
  3. System und Grundlagen der Sozialen Sicherung in Deutschland,
  4. das Versicherungsverhältnis nach dem Sozialgesetzbuch,
  5. Maßnahmen und wirtschaftliche Sicherung bei Einschränkung der Erwerbsfähigkeit,
  6. Wirtschaftliche Sicherung im Alter und der Angehörigen im Todesfall,
  7. Sozialverwaltungsrecht I,
  8. Unternehmen Deutsche Rentenversicherung; im zweiten Semester das Modul Kundenbetreuung und Leistungserbringung.
(3)Das Hauptstudium umfasst im dritten Semester die Module
  1. Teamarbeit und Kommunikation,
  2. Wissenschaftliche Methoden, Arbeits- und Präsentationstechniken II,
  3. Europäische Integration,
  4. Grundlagen des Steuerrechts und Beiträge zur Sozialversicherung,
  5. Kollision gesetzlicher Sozialleistungen und Auswirkungen weiterer Einkünfte,
  6. Beschaffungs- und Bewirtschaftungsmanagement; im vierten Semester die Module
  7. Sozialverwaltungsrecht II,
  8. Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  9. Betriebliche Altersversorgung und Privater Versicherungsschutz,
  10. Finanzmanagement,
  11. Personalmanagement und Personalverwaltung; im fünften Semester die Module
  12. Kundenberatung/-betreuung und Rechtsschutz,
  13. Wahlpflichtmodul,
  14. Wahlpflichtmodul.
(4)Das Abschlussstudium umfasst die Module
  1. Entwicklungen, Perspektiven und internationale Dimension des Sozialrechts,
  2. Personalführung und Prozesssteuerung,
  3. Projektmanagement (Abschlussprojekt) und die Bachelorarbeit ( § 18 ).
(5)Als Wahlpflichtmodule im fünften Semester können gewählt werden die Module
  1. Betriebs- und Einzugsstellenprüfung,
  2. Finanzmanagement in der Praxis,
  3. Organisationsmanagement in der Praxis,
  4. Personalmanagement in der Praxis. Die Studierenden wählen aus den Modulen nach Satz 1 zwei Module aus; die Wahl muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats des vierten Semesters erfolgen.
(6)Abweichend von § 4 Abs. 2 Satz 3 können die Studierenden beantragen, anstelle eines Wahlpflichtmoduls nach Absatz 5 ein Praktikum in anderen in- und ausländischen öffentlich-rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Verbänden zu absolvieren. Sie haben eigeninitiativ durch Vorlage eines Praktikumsplans nachzuweisen, dass die Inhalte und der angestrebte Kompetenzzuwachs mit den Zielen des Studiums gleichermaßen vereinbar sind. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Träger der DRV, bei dem die oder der Studierende eingestellt ist, in Abstimmung mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter Praxis ( § 10 Abs. 3 ). Fußnoten *) Gilt abweichend von § 14 Abs. 2 unbefristet (§ 127a Landesbeamtengesetz). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 2008, 668 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF6NN00000000023 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=LVAgDRVAPO_SH_!_5

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