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LAPOgDbautV Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 4 Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung des gehobenen bautechnischen Verwaltungs

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes für den staatlichen Hochbau des Landes Schleswig-Holstein (LAPOgDbautV) Vom 2. März 2009 * Anlage 4 Zu § 6 Abs. 1 LAPOgDbautV Beurteilung Amtsbezeichnung (Name/Vorname) Ausbildungsbehörde Ausbildungsstelle Ausbilderin/Ausbilder Ausbildungsdauer (von/bis) Beurteilungsmerkmale Punktzahl Zu dem Merkmal ist die zutreffende Punktzahl aus der Punkteskala von 0-15 einzutragen; dabei sind die Leistungs-/Verhaltensbeispiele aus der Beurteilungsrichtlinie zu berücksichtigen. 15/14 weit über den Lernzielen 13-11 über den Lernzielen 10-8 den Lernzielen entsprechend 7-5 den Lernzielen knapp entsprechend 4-2 unter den Lernzielen 1/0 weit unter den Lernzielen 01 Fachkenntnisse Umfang und Differenziertheit der an diesem Ausbildungsplatz erworbenen Kenntnisse 02 Einsatzbereitschaft Grad der Bereitschaft, sich unabhängig von der Art der Aufgabe für deren Erledigung einzusetzen 03 Auffassungsgabe Fähigkeit, das Wesentliche von Situationen und Sachverhalten schnell und sicher zu erfassen 04 Denk- und Urteilsfähigkeit Fähigkeit, Einzelheiten und Zusammenhänge eines Sachverhalts eigenständig, sachlich und folgerichtig zu durchdenken und nach kritischer Überprüfung zu einem sachgerechten Urteil zu kommen 05 Lernfähigkeit/Gedächtnis Fähigkeit, die angebotenen Lernstoffe aufzunehmen und zu speichern 06 Sprachlicher Ausdruck (mündlich) Fähigkeit, sich präzise, verständlich und flüssig auszudrücken 07 Sprachlicher Ausdruck (schriftlich) (siehe 06) 08 Arbeitssorgfalt Fähigkeit, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und gründlich zu erledigen 09 Arbeitstempo Fähigkeit, die übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit/termingerecht zu erledigen 10 Selbständigkeit Fähigkeit, auch ohne wiederholte Anstöße selbständig zu arbeiten 11 Sozialverhalten Fähigkeit und Bereitschaft, sich kooperativ zu verhalten und im Umgang mit anderen natürlich und sicher aufzutreten Summe Durchschnittspunktzahl (bitte auf 2 Stellen hinter dem Komma ohne Auf- oder Abrundung) Art und Umfang der Beschäftigung Besonderheiten (z. B. besondere Fähigkeiten oder Schwächen, ggf. Begründung für das Auslassen von Merkmalen) Das Ausbildungsziel wurde (bitte Zutreffendes ankreuzen) erreicht: nicht erreicht: Das Beurteilungsgespräch hat stattgefunden am: Datum, Unterschrift der/des für die Ausbildung Verantwortlichen Von der Beurteilung habe ich Kenntnis genommen. Sichtvermerk Datum, Unterschrift der/des Beurteilten der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters Fußnoten *) Gilt abweichend von § 22 Abs. 1 unbefristet (§ 127a Landesbeamtengesetz). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 2009, 308 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EF7NN00000000028

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.