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Inhaltsverzeichnis HZVO Landesnorm Schleswig-Holstein Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularwerte, die Festsetzung von Zulassu

Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularwerte, die Festsetzung von Zulassungszahlen, die Auswahl von Studierenden und die Vergabe von Studienplätzen (Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) vom

  1. März 2011 * Inhaltsübersicht Einleitende Vorschrift § 1 Anwendungsbereich ERSTER TEIL Kapazitätsermittlung, Curricularwerte und Festsetzung von Zulassungszahlen Abschnitt I Allgemeine Grundsätze und Verfahren § 2 Grundsätze § 3 Zulassungszahl § 4 Überprüfung § 5 Bericht der Hochschulen § 6 Ermittlung der Aufnahmekapazität Abschnitt II Berechnung aufgrund der personellen Ausstattung § 7 Anwendung von Curricular- und Curricularnormwerten § 8 Lehreinheiten § 9 Personalstellen § 10 Regellehrverpflichtung § 11 Lehrauftragsstunden § 12 Dienstleistungen § 13 Anteilquote § 14 Curricularwerte aufgrund von Bandbreiten, Curricularnormwerte Abschnitt III Überprüfung des Berechnungsergebnisses § 15 Überprüfungstatbestände § 16 Räumliche Kapazität § 17 Schwundquote § 18 Patientenbezogene Kapazität § 19 Festsetzung der Zulassungszahl im Studiengang Medizin § 20 Überprüfung des Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin § 21 Ausnahmetatbestände ZWEITER TEIL Auswahl von Studierenden und Vergabe von Studienplätzen Abschnitt I Allgemeiner Teil § 22 Einbezogener Personenkreis § 23 Zulassungsantrag, Ausschluss vom Verfahren § 24 Beteiligung am Verfahren § 25 Ablauf des Vergabeverfahrens § 26 Zulassungsbescheid Abschnitt II Vergabeverfahren für das
  2. Fachsemester § 27 Quotierung § 28 Auswahl nach dem Grad der Qualifikation § 29 Auswahl nach Wartezeit § 30 Auswahl nach Härtegesichtspunkten § 31 Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung § 32 Auswahl für ein Zweitstudium § 33 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs § 34 Ranggleichheit Abschnitt III Abschluss des Vergabeverfahrens und Losverfahren § 35 Abschluss des Vergabeverfahrens § 36 Losverfahren Abschnitt IV Auswahl- und Vergabeverfahren für höhere Fachsemester und für weiterführende Studiengänge § 37 Auswahl für höhere Fachsemester und für weiterführende Studiengänge DRITTER TEIL Schlussbestimmungen § 38 Anlagen § 39 Inkrafttreten Anlage 1: Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität (§ 7) Anlage 2: Stellenzuordnung nach § 9 Abs. 1 Anlage 3: Bandbreiten in Bachelor- und Masterstudiengängen und Curricularnormwerte (§ 14) Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HZVO, vom 22.06.2016, gültig ab 15.07.2016 bis 30.11.2019 Inhaltsverzeichnis HZVO, vom 23.04.2012, gültig ab 28.04.2012 bis 14.07.2016 Fußnoten *) [Art. 7 Abs. 5 des Ges. v. 11.01.2016 lautet: Übergangsvorschriften : Die Hochschulzulassungsverordnung vom
  3. März 2011 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 11), zuletzt geändert durch Verordnung vom
  4. Mai 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 102), ist bis zu einer Anpassung an die geänderten gesetzlichen Vorschriften im Hochschulzulassungsgesetz in der geltenden Fassung weiter anzuwenden. Auswahl- und Curricularwertsatzungen der Hochschule, die auf Basis des Hochschulzulassungsgesetzes, des ZVS-Gesetzes vom
  5. Juni 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
  6. Juni 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 331), und der Hochschulzulassungsverordnung erlassen wurden, sind bis zu einer Anpassung an die Bestimmungen des Hochschulzulassungsgesetzes und der Hochschulzulassungsverordnung in der geltenden Fassung weiter anzuwenden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: NBl. MWV. Schl.-H. 2011, 11 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EFCNN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=HSchulZulV_SH_Inhaltsverzeichnis

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