Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularwerte, die Festsetzung von Zulassungszahlen, die Auswahl von Studierenden und die Vergabe von Studienplätzen (Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) vom
- März 2011 * Inhaltsübersicht Einleitende Vorschrift § 1 Anwendungsbereich ERSTER TEIL Kapazitätsermittlung, Curricularwerte und Festsetzung von Zulassungszahlen Abschnitt I Allgemeine Grundsätze und Verfahren § 2 Grundsätze § 3 Zulassungszahl § 4 Überprüfung § 5 Bericht der Hochschulen § 6 Ermittlung der Aufnahmekapazität Abschnitt II Berechnung aufgrund der personellen Ausstattung § 7 Anwendung von Curricular- und Curricularnormwerten § 8 Lehreinheiten § 9 Personalstellen § 10 Regellehrverpflichtung § 11 Lehrauftragsstunden § 12 Dienstleistungen § 13 Anteilquote § 14 Curricularwerte aufgrund von Bandbreiten, Curricularnormwerte Abschnitt III Überprüfung des Berechnungsergebnisses § 15 Überprüfungstatbestände § 16 Räumliche Kapazität § 17 Schwundquote § 18 Patientenbezogene Kapazität § 19 Festsetzung der Zulassungszahl im Studiengang Medizin § 20 Überprüfung des Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin § 21 Ausnahmetatbestände ZWEITER TEIL Auswahl von Studierenden und Vergabe von Studienplätzen Abschnitt I Allgemeiner Teil § 22 Einbezogener Personenkreis § 23 Zulassungsantrag, Ausschluss vom Verfahren § 24 Beteiligung am Verfahren § 25 Ablauf des Vergabeverfahrens § 26 Zulassungsbescheid Abschnitt II Vergabeverfahren für das
- Fachsemester § 27 Quotierung § 28 Auswahl nach dem Grad der Qualifikation § 29 Auswahl nach Wartezeit § 30 Auswahl nach Härtegesichtspunkten § 31 Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung § 32 Auswahl für ein Zweitstudium § 33 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs § 34 Ranggleichheit Abschnitt III Abschluss des Vergabeverfahrens und Losverfahren § 35 Abschluss des Vergabeverfahrens § 36 Losverfahren Abschnitt IV Auswahl- und Vergabeverfahren für höhere Fachsemester und für weiterführende Studiengänge § 37 Auswahl für höhere Fachsemester und für weiterführende Studiengänge Abschnitt V Unterstützung durch die Stiftung für Hochschulzulassung § 38 Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung DRITTER TEIL Schlussbestimmungen § 39 Anlagen § 40 Inkrafttreten Anlage 1: Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität (§ 7) Anlage 2: Stellenzuordnung nach § 9 Abs. 1 Anlage 3: Bandbreiten in Bachelor- und Masterstudiengängen und Curricularnormwerte (§ 14) Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HZVO, vom 22.06.2016, gültig ab 15.07.2016 bis 30.11.2019 Inhaltsverzeichnis HZVO, vom 21.03.2011, gültig ab 01.04.2011 bis 27.04.2012 Fußnoten *) [Art. 7 Abs. 5 des Ges. v. 11.01.2016 lautet: Übergangsvorschriften : Die Hochschulzulassungsverordnung vom
- März 2011 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 11), zuletzt geändert durch Verordnung vom
- Mai 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 102), ist bis zu einer Anpassung an die geänderten gesetzlichen Vorschriften im Hochschulzulassungsgesetz in der geltenden Fassung weiter anzuwenden. Auswahl- und Curricularwertsatzungen der Hochschule, die auf Basis des Hochschulzulassungsgesetzes, des ZVS-Gesetzes vom
- Juni 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
- Juni 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 331), und der Hochschulzulassungsverordnung erlassen wurden, sind bis zu einer Anpassung an die Bestimmungen des Hochschulzulassungsgesetzes und der Hochschulzulassungsverordnung in der geltenden Fassung weiter anzuwenden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: NBl. MWV. Schl.-H. 2011, 11 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EFCNN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=HSchulZulV_SH_Inhaltsverzeichnis