Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (Kapazitätsverordnung Lehrkräfte - KapVO-LK) Vom
- April 2012 Anlage zu § 5 Abs. 1 Gemäß § 5 Abs.1 werden der Bewerberin oder dem Bewerber auf Grundlage des § 125 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes folgende Punkte zugeteilt:
- Mangelfach oder Mangelfachrichtung Für jedes Mangelf oder jede Mangelfachrichtung Als Mangelfächer werden festgelegt 50 Punkte Laufbahn Gymnasial- lehrkräfte Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen Realschul- lehrkräfte Grund- und Hauptschul- lehrkräfte Chemie X (neu) X X Physik X X X Mathematik X X X X Spanisch (gestrichen) X Französisch (gestrichen) X Englisch X X X Latein X Katholische Religion X (neu) X (neu) X Evangelische Religion X (neu) Dänisch X X Musik X X Sport X Technik X Wirtschaft und Politik X X Metalltechnik X Elektrotechnik X Sozialpädagogik X Informationstechnik X Agrarwirtschaft X Fahrzeugtechnik X Medientechnik X Bautechnik X (neu)
- Wartezeit (§ 6) Für jeden vollen Monat der Wartezeit 5 Punkte.
- Vertretungsunterricht (§ 7) Für jeden vollen Monat der Tätigkeit 5 Punkte.
- Fremdsprachenassistenz (§ 7) Für mindestens 6 Monate der Tätigkeit 20 Punkte.
- Drittfach (§ 7) Für das erfolgreiche Studium eines Drittfachs 50 Punkte.
- II. Staatsexamen (§ 7) Für ein II. Staatsexamen in einer weiteren Lehrerlaufbahn 100 Punkte.
- Zusatzpunkte Für Fächer oder Fachrichtungen mit außergewöhnlichem Bedarf 100 Punkte. Dies betrifft in den einzelnen Laufbahnen folgende Fächer
- Laufbahn der Grund- und Hauptschullehrerinnen und -lehrer Mathematik, Physik
- Laufbahn der Realschullehrerinnen und -lehrer Französisch, Physik
- Laufbahn der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer Mathematik, Physik Weitere Fassungen dieser Norm Anlage KapVO-LK, vom 04.02.2021, gültig ab 19.03.2021 bis 31.07.2023 Anlage KapVO-LK, vom 20.01.2020, gültig ab 28.02.2020 bis 18.03.2021 Anlage KapVO-LK, vom 25.09.2018, gültig ab 26.10.2018 bis 27.02.2020 Anlage KapVO-LK, vom 09.03.2016, gültig ab 01.04.2016 bis 25.10.2018 Anlage KapVO-LK, vom 31.07.2015, gültig ab 25.09.2015 bis 31.03.2016 Anlage KapVO-LK, vom 24.04.2012, gültig ab 01.09.2012 bis 31.08.2013 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2012, 484 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002F40NN00000000048
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