Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (Kapazitätsverordnung Lehrkräfte - KapVO-LK) Vom
- April 2012 Anlage zu § 5 Absatz 1 Gemäß § 5 Absatz 1 werden der Bewerberin oder dem Bewerber auf Grundlage des § 125 Absatz 5 des Landesbeamtengesetzes folgende Punkte zugeteilt:
- Fächer/Fachrichtungen des besonderen Bedarfs Für jedes Fach/jede Fachrichtung 50 Punkte Als Fächer/Fachrichtungen des besonderen Bedarfs werden festgelegt für Lehramt an/für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe Berufsbildenden Schulen Gemeinschaftsschulen (Schwerpunkt Sekundarstufe I) Grundschulen Sonderpädagogik Chemie X X Englisch X X X Evang. Religion X X Informatik X Kath. Religion X X X Kunst X X Mathematik X X X X Musik X X X Philosophie X Physik X X Spanisch X Sport X Agrarwirtschaft X Bautechnik X Elektrotechnik X Fahrzeugtechnik X Gesundheit u. Pflege X Informationstechnik X Medientechnik X Metalltechnik X Sozialpädagogik X Emotionale und soziale Entwicklung X Lernen X Sprache X
- Wartezeit (§ 6) Für jeden vollen Monat der Wartezeit 5 Punkte
- Vertretungsunterricht (§ 7) Für jeden vollen Monat der Tätigkeit 5 Punkte
- Fremdsprachenassistenz (§ 7) Für mindestens 6 Monate der Tätigkeit 20 Punkte
- Drittfach (§ 7) Für das erfolgreiche Studium eines Drittfachs 50 Punkte
- II. Staatsexamen (§ 7) Für ein II. Staatsexamen in einer weiteren Lehrerlaufbahn 100 Punkte
- Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (§ 7) Bei entsprechendem Nachweis 25 Punkte
- Zusatzpunkte Für Fächer oder Fachrichtungen mit außergewöhnlichem Bedarf 100 Punkte Dies betrifft in den einzelnen Laufbahnen folgende Fächer
- Laufbahn der Grundschullehrkräfte Mathematik
- Laufbahn der Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen (Schwerpunkt Sekundarstufe I) Physik
- Laufbahn der Lehrkräfte an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Schwerpunkt Sekundarstufe II) Mathematik, Physik, Chemie Weitere Fassungen dieser Norm Anlage KapVO-LK, vom 04.02.2021, gültig ab 19.03.2021 bis 31.07.2023 Anlage KapVO-LK, vom 20.01.2020, gültig ab 28.02.2020 bis 18.03.2021 Anlage KapVO-LK, vom 09.03.2016, gültig ab 01.04.2016 bis 25.10.2018 Anlage KapVO-LK, vom 31.07.2015, gültig ab 25.09.2015 bis 31.03.2016 Anlage KapVO-LK, vom 28.05.2013, gültig ab 01.09.2013 bis 24.09.2015 Anlage KapVO-LK, vom 24.04.2012, gültig ab 01.09.2012 bis 31.08.2013 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2012, 484 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002F40NN00000000051
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