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KapVO-LK Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (Kapazitätsv

Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (Kapazitätsverordnung Lehrkräfte - KapVO-LK) Vom

  1. April 2012 Anlage (zu § 5 Absatz 1) Gemäß § 5 Absatz 1 werden der Bewerberin oder dem Bewerber auf Grundlage des § 125 Abs. 5 und 6 des Landesbeamtengesetzes folgende Punkte zugeteilt:
  2. Fächer / Fachrichtungen des besonderen Bedarfs Für jedes Fach / jede Fachrichtung 50 Punkte. Als Fächer / Fachrichtungen des besonderen Bedarfs werden festgelegt für Lehramt an / für Gymnasium Berufsbildenden Schulen Gemeinschaftsschulen Grundschulen Sonderpädagogik Chemie X X Englisch X X X Evang. Religion X X Kath. Religion X X X Kunst X X Mathematik X X X X Informatik X Musik X X X Philosophie X Physik X X Spanisch X Sport X Agrarwirtschaft X Bautechnik X Elektrotechnik X Fahrzeugtechnik X Gesundheit u. Pflege X Informationstechnik X Medientechnik X Metalltechnik X Sozialpädagogik X Emot. u. soz. Entw. X Geistige Entw. X Hören X Körp. u. mot. Entw. X Lernen X Sehen X Sprache X
  3. Wartezeit ( § 6) Für jeden vollen Monat der Wartezeit 5 Punkte.
  4. Vertretungsunterricht ( § 7 Satz 2 Nummer 1) Für jeden vollen Monat der Tätigkeit 5 Punkte.
  5. Fremdsprachenassistenz ( § 7 Satz 2 Nummer 2) Für mindestens 6 Monate der Tätigkeit 20 Punkte.
  6. Drittfach ( § 7 Satz 2 Nummer 3) Für das erfolgreiche Studium eines Drittfachs 50 Punkte.
  7. II. Staatsexamen ( § 7 Satz 2 Nummer 3) Für ein II. Staatsexamen in einer weiteren Lehrerlaufbahn 100 Punkte.
  8. Deutsch als Zweitsprache / Deutsch als Fremdsprache oder Zertifikat in Minderheitensprachen ( § 7 Satz 2 Nummer 4 und 5) Bei entsprechendem Nachweis 25 Punkte.
  9. Zertifikat Mathematik f ür die Grundschule (§ 7 Satz 2 Nummer 4) Bei entsprechendem Nachweis 10 Punkte.
  10. Zusatzpunkte Für Fächer oder Fachrichtungen mit außergewöhnlichem Bedarf 100 Punkte. Dies betrifft in den einzelnen Laufbahnen folgende Fächer
  11. Lehramt an Grundschulen Mathematik
  12. Lehramt an Gemeinschaftsschulen Physik
  13. Lehramt an Gymnasien Chemie, Kunst, Mathematik, Musik und Physik. Weitere Fassungen dieser Norm Anlage KapVO-LK, vom 20.01.2020, gültig ab 28.02.2020 bis 18.03.2021 Anlage KapVO-LK, vom 25.09.2018, gültig ab 26.10.2018 bis 27.02.2020 Anlage KapVO-LK, vom 09.03.2016, gültig ab 01.04.2016 bis 25.10.2018 Anlage KapVO-LK, vom 31.07.2015, gültig ab 25.09.2015 bis 31.03.2016 Anlage KapVO-LK, vom 28.05.2013, gültig ab 01.09.2013 bis 24.09.2015 Anlage KapVO-LK, vom 24.04.2012, gültig ab 01.09.2012 bis 31.08.2013 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2012, 484 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002F40NN00000000053

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