Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweiges gesetzliche Rentenversicherung und die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste - Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - (LAPVORV) Vom 12. Juli 2013 § 5 Inhalte des Studiums, Module
(1)Die Studieninhalte werden in interdisziplinär gegliederten Semestermodulen vermittelt. Module sind abgeschlossene Lerneinheiten, die zu einem definierten Kompetenzzuwachs führen.
(2)Das Grundstudium umfasst im ersten Semester die Module
- Wissenschaftliche Methoden, Arbeits- und Präsentationstechniken I,
- System und Grundlagen der Sozialen Sicherung in Deutschland,
- Das Versicherungsverhältnis nach dem Sozialgesetzbuch,
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung I,
- Sozialverwaltungsrecht I,
- Unternehmen Deutsche Rentenversicherung; im zweiten Semester das Modul Kundenbetreuung und Leistungserbringung.
(3)Das Hauptstudium umfasst im dritten Semester die Module
- Wissenschaftliche Methoden, Arbeits- und Präsentationstechniken II,
- Kommunikation und Teamarbeit,
- Europäische Integration,
- Beiträge zur Sozialversicherung und Grundlagen des Steuerrechts,
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung II,
- Grundlagen des Beschaffungs- und Bewirtschaftungsmanagements; im vierten Semester die Module
- Betriebliche Altersversorgung und Privater Versicherungsschutz,
- Kollision gesetzlicher Sozialleistungen und Auswirkungen weiterer Einkünfte,
- Sozialverwaltungsrecht II,
- Finanzmanagement und Grundlagen der Prozesssteuerung,
- Personalmanagement und Personalführung; im fünften Semester die Module
- Wahlpflichtmodul
- Beratung und Kundenbetreuung.
(4)Das Abschlussstudium umfasst die Module
- Entwicklungen, Perspektiven und internationale Dimension des Sozialrechts,
- Soziale Sicherheit und Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (interdisziplinäres Vertiefungsmodul),
- Projektmanagement (Abschlussprojekt) und die Bachelorarbeit (§ 18).
(5)Als Wahlpflichtmodul im fünften Semester kann gewählt werden
- das Modul Finanzmanagement in der Praxis,
- das Modul Organisationsmanagement in der Praxis oder
- das Modul Personalmanagement in der Praxis. Die Wahl des Moduls nach Satz 1 muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Semesters erfolgen.
(6)Abweichend von § 4 Abs. 2 Satz 3 können die Studierenden beantragen, anstelle des Wahlpflichtmoduls nach Absatz 5 ein Praktikum in anderen in- und ausländischen öffentlich-rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Verbänden zu absolvieren. Sie haben eigeninitiativ durch Vorlage eines Praktikumsplans nachzuweisen, dass die Inhalte und der angestrebte Kompetenzzuwachs mit den Zielen des Studiums gleichermaßen vereinbar sind. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Träger der DRV, bei dem die oder der Studierende eingestellt ist, in Abstimmung mit der Studienleiterin oder dem Studienleiter Praxis (§ 10 Abs. 3). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2013, 303 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002F46NN00000000023 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=RVLbGr2%2F1APrO_SH_!_5