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Inhaltsverzeichnis BS-PrüVO Landesnorm Schleswig-Holstein Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung be

Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüVO) Vom 14. August 2012 Inhaltsübersicht Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Gliederung der Prüfung § 3 Prüfungsausschuss § 4 Fachausschüsse § 5 Beschlussfähigkeit und Abstimmungsverfahren § 6 Einspruchsrecht der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses § 7 Durchführung der schriftlichen Prüfung § 8 Praktische Prüfung § 9 Teilnahme von Gästen § 10 Verfahren bei Rücktritt, Krankheit, Täuschung und Störungen Abschnitt II Bestimmungen für die Abschlussprüfungen an Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen und für den Erwerb der Fachhochschulreife im Bildungsgang der Berufsschule § 11 Haus- und Facharbeiten § 12 Erklärungen des Prüflings § 13 Prüfungstermine § 14 Erste Prüfungskonferenz § 15 Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten § 16 Zweite Prüfungskonferenz § 17 Bekanntgabe der Ergebnisse § 18 Mündliche Prüfung § 19 Dritte Prüfungskonferenz § 20 Durchschnittsnote § 21 Wiederholungs- und Nachprüfung § 22 Prüfungen zum Erwerb weiterer Bildungsabschlüsse § 23 Niederschriften Abschnitt III Bestimmungen für die Abiturprüfungen an Beruflichen Gymnasien § 24 Prüfungstermine § 25 Zulassung zur Abiturprüfung § 26 Dauer und Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten § 27 Bekanntgabe der Ergebnisse § 28 Mündliche Prüfung § 29 Besondere Lernleistung § 30 Prüfungskonferenz § 31 Ergebnisse der Abiturprüfung § 32 Feststellung der Gesamtqualifikation § 33 Wiederholungsprüfung § 34 Niederschriften Abschnitt IV Bestimmungen für Externenprüfungen Unterabschnitt 1 Prüfungen an Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen § 35 Voraussetzungen für die Zulassung § 36 Zulassung § 37 Zulassung von Fernunterrichtsteilnehmerinnen und -teilnehmern § 38 Prüfungsfächer § 39 Prüfungsergebnis § 40 Externenprüfung für Personen mit bestandener erster Teilprüfung im Bildungsgang der Fachschule, Fachrichtung Sozialpädagogik Unterabschnitt 2 Abiturprüfung an Beruflichen Gymnasien § 41 Voraussetzungen für die Zulassung § 42 Zulassung § 43 Prüfungsgremien § 44 Prüfungsfächer § 45 Durchführung der Prüfung § 46 Leistungsbewertung § 47 Ergebnis der Prüfung § 48 Wiederholungsprüfung § 49 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife § 50 Erwerb der Fachhochschulreife (berufsbezogener Teil) Abschnitt V Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Anlagen § 52 Inkrafttreten und Übergangsregelung Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis BS-PrüVO, vom 14.08.2012, gültig ab 01.08.2012 bis 30.07.2014 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2012, 173 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002F7BNN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=BBiSchPrV_SH_Inhaltsverzeichnis

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