Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO -) *) Vom
- Juli 2004 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffe Zweiter Teil Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt I Bauteile und Baustoffe § 3 Bauteile § 4 Dächer § 5 Dämmstoffe, Unterdecken, Verkleidungen und Bodenbeläge Abschnitt II Rettungswege § 6 Führung der Rettungswege § 7 Bemessung der Rettungswege § 8 Treppen § 9 Türen und Tore Abschnitt III Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen oder Besucher § 10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge § 11 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen § 12 Toilettenräume § 13 Stellplätze für Menschen mit Behinderung Abschnitt IV Technische Einrichtungen § 14 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen § 15 Sicherheitsbeleuchtung § 16 Rauchableitung § 17 Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen § 18 Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen § 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen § 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge § 21 Werkstätten, Magazine und Lagerräume Dritter Teil Besondere Bauvorschriften Abschnitt I Großbühnen § 22 Bühnenhaus § 23 Schutzvorhang § 24 Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen § 25 Platz für die Brandsicherheitswache Abschnitt II Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen § 26 Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst § 27 Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10000 Besucherplätzen § 28 Wellenbrecher § 29 Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen § 30 Einfriedungen und Eingänge Vierter Teil Betriebsvorschriften Abschnitt I Rettungswege, Besucherplätze § 31 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr § 32 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan Abschnitt II Brandverhütung § 33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen § 34 Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material § 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen Abschnitt III Betrieb technischer Einrichtungen § 36 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen § 37 Laseranlagen Abschnitt IV Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften § 38 Pflichten der Betreiberinnen oder Betreiber, der Veranstalterinnen oder Veranstalter und der beauftragten Personen § 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik § 40 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe § 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst § 42 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne § 43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst Fünfter Teil Zusätzliche Bauvorlagen § 44 Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan § 45 Gastspielprüfbuch Sechster Teil Bestehende Versammlungsstätten § 46 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten Siebenter Teil Schlussvorschriften § 47 Ordnungswidrigkeiten § 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Fußnoten *) Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2004, 240 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002F8ENN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VSt%C3%A4ttV_SH_Inhaltsverzeichnis
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.