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AnmSV SH Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage - Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe I La

Landesverordnung zur Verwendung eines Anmeldescheines Vom 23. Februar 2011 Anlage zu § 1 Abs. 1 Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe I 1 der/des Vor- und Nachname.................................................................... Geburtsdatum................................... Geschlecht:.................................... Anschrift:.................................................................. Vor- und Nachname(

  1. n)der/des Sorgeberechtigten: 1........................................................................... 2........................................................................... Anschrift der/des Sorgeberechtigten (falls abweichend zur Anschrift des Kindes): Die Schulübergangsempfehlung lautet wie folgt: □ in den Bildungsgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses der Regionalschule / in die Gemeinschaftsschule □ in den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses der Regionalschule / in die Gemeinschaftsschule □ in das Gymnasium / in die Gemeinschaftsschule □ Für das Kind wurde keine Schulübergangsempfehlung erteilt. □ Für das Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt............................................. festgestellt. Datum (Unterschrift Schulleiter/
  2. in)Schulsiegel Von den/der/dem Sorgeberechtigten auszufüllen: Sie haben zwei Möglichkeiten: Unter (A) können Sie die Aufnahme Ihres Kindes an einer Schule Ihrer Wahl beantragen. Wenn das Kind an dieser Schule nicht aufgenommen wird, erhalten Sie die Anmeldeunterlagen mit einem schriftlichen Bescheid zurück und können sich an eine andere Schule Ihrer Wahl wenden. Oder Sie geben unter (B) bis zu drei Schulen als Erst-, Zweit- oder Drittwahl an. In diesem Fall sind die von Ihnen benannten Schulen berechtigt, die Anmeldeunterlagen in der von Ihnen gewünschten Reihenfolge zu übermitteln. Kann keine der benannten Schulen Ihr Kind aufnehmen, ist die zuletzt genannte Schule berechtigt, die Anmeldeunterlagen an die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu übermitteln. Diese teilt Ihnen mit, welche Schule für Ihr Kind gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 SchulG zuständig ist. Einen schriftlichen Bescheid über die nicht erfolgte Aufnahme erteilen Ihnen die Schulen aufgrund eines gesonderten Antrages. (A) Ich/wir beantrage/n die Aufnahme meines/unseres Kindes an folgender Schule (bitte Bezeichnung/Name und Ort der Schule angeben): ............................................................................ Oder (B) Ich/wir benenne/n als Erst-, Zweit- oder Drittwahl folgende Schulen (bitte jeweils Bezeichnung/Name und Ort der Schule angeben) Erstwunsch:................................................................. Zweitwunsch:................................................................ Drittwunsch:................................................................ Ort / Datum (Unterschrift der / des Sorgeberechtigten) Weitere Fassungen dieser Norm Anlage AnmSV SH, vom 06.01.2021, gültig ab 30.01.2021 bis 31.07.2026 Anlage AnmSV SH, vom 11.06.2018, gültig ab 26.05.2018 bis 29.01.2021 Anlage AnmSV SH, vom 18.06.2014, gültig ab 31.07.2014 bis 25.05.2018 Fußnoten 1) Datenverarbeitung gestattet gemäß § 2 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003007NN00000000010

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.