Landesverordnung zur Einführung der Datenaustauschstandards XBau und XPlanung im Bau- und Planungsbereich (XBauXPlanung-Verordnung - XBauXPlanungVO) vom
Eingangsformel § 1 Verbindliche Datenaustauschstandards Die Träger der öffentlichen Verwaltung haben bei verwaltungsträgerübergreifender elektronischer Kommunikation die Datenaustauschstandards XBau vom
§ 2 Evaluierung der Kosten Die mit der Einführung der Datenaustauschstandards gegebenenfalls verbundenen finanziellen Mehraufwände bei den Gemeinden, Kreisen und Ämtern werden bis Ende des Jahres 2023 durch die kommunalen Landesverbände in Abstimmung mit der für die Angelegenheiten der ressortübergreifenden Informations- und Kommunikationstechnik zuständigen obersten Landesbehörde evaluiert. Im Anschluss an die Evaluation setzen sich das Land, vertreten durch die für die Angelegenheiten der ressortübergreifenden Informations- und Kommunikationstechnik zuständigen obersten Landesbehörde, und die kommunalen Landesverbände über die Frage der Kostentragung der gegebenenfalls entstehenden Mehraufwände ins Benehmen.
Juli 2021 bestehenden informationstechnischen Verfahren im Bau- und Planungsbereich findet § 1 dieser Verordnung erst ab dem 1. Februar 2023 Anwendung. Bestehende informationstechnische Verfahren nach Satz 1 sind nicht solche Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden.
§ 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.