Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes (VAbstGDVO) Vom
- Mai 2008 § 14 Entsprechende Anwendung der Landeswahlordnung Folgende Vorschriften der Landeswahlordnung (LWO) vom
- November 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 459), zuletzt geändert durch Verordnung vom
- März 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 82), gelten entsprechend, wobei an die Stelle
- der Landeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters und des Landeswahlausschusses die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter und der Landesabstimmungsausschuss,
- der Kreiswahlleiterin oder des Kreiswahlleiters und des Kreiswahlausschusses die Kreisabstimmungsleiterin oder der Kreisabstimmungsleiter und der Kreisabstimmungsausschuss oder die Stadtabstimmungsleiterin oder der Stadtabstimmungsleiter und der Stadtabstimmungsausschuss,
- der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers und des Wahlvorstands die Abstimmungsvorsteherin oder der Abstimmungsvorsteher und der Abstimmungsvorstand und
- der Gemeindewahlbehörde die zuständige Behörde nach § 1 tritt, § 21 Wahlausschüsse § 22 Wahlvorstand § 23 Beweglicher Wahlvorstand § 24 Ersatz von Auslagen § 25 Abs. 2 Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter § 26 Allgemeine Wahlbezirke § 27 Sonderwahlbezirke § 28 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke § 29 Führung des Wählerverzeichnisses § 10 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis § 11 Benachrichtigung der Wahlberechtigten § 12 Einsicht in das Wählerverzeichnis § 13 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis § 14 Behandlung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis § 15 Berichtigung des Wählerverzeichnisses § 16 Abschluss des Wählerverzeichnisses § 17 Wahlscheinanträge § 18 Erteilung von Wahlscheinen § 19 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen § 20 Vermerk im Wählerverzeichnis § 32 Abs. 1 Nachwahl § 33 Abs. 2 bis 5 Stimmzettel, Wahlumschläge § 34 Wahlräume § 35 Wahlzellen § 36 Wahlurne, Wahltisch § 37 Wahlbekanntmachung § 38 Wahldauer § 39 Wahlfrieden § 40 Ausstattung des Wahlvorstands § 41 Vorbereitung der Wahlhandlung § 42 Öffentlichkeit § 43 Ordnung im Wahlraum § 44 Stimmabgabe § 45 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe § 46 Stimmabgabe mit Wahlschein § 47 Schluss der Wahlhandlung § 48 Wahl in Sonderwahlbezirken § 49 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- und Pflegeheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten § 50 Briefwahl § 51 Behandlung der Wahlbriefe § 52 Zulassung der Wahlbriefe § 54 Zählung der Wählerinnen und Wähler § 68 Abs. 1 bis 6 und 8 Wiederholungswahl § 70 Verpflichtung § 72 Abs. 2 bis 7 Bekanntmachungen § 73 Zustellungen § 75 Abs. 2 und 3 Sicherung der Wahlunterlagen Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2008, 236 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003085NN00000000020 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VAbstGDV_SH_!_14
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