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§ 14 VAbstGDVO Landesnorm Schleswig-Holstein - Entsprechende Anwendung der Landeswahlordnung Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsges

Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes (VAbstGDVO) Vom

  1. Mai 2008 § 14 Entsprechende Anwendung der Landeswahlordnung Folgende Vorschriften der Landeswahlordnung (LWO) vom
  2. November 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 459), zuletzt geändert durch Verordnung vom
  3. März 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 82), gelten entsprechend, wobei an die Stelle
  4. der Landeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters und des Landeswahlausschusses die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter und der Landesabstimmungsausschuss,
  5. der Kreiswahlleiterin oder des Kreiswahlleiters und des Kreiswahlausschusses die Kreisabstimmungsleiterin oder der Kreisabstimmungsleiter und der Kreisabstimmungsausschuss oder die Stadtabstimmungsleiterin oder der Stadtabstimmungsleiter und der Stadtabstimmungsausschuss,
  6. der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers und des Wahlvorstands die Abstimmungsvorsteherin oder der Abstimmungsvorsteher und der Abstimmungsvorstand und
  7. der Gemeindewahlbehörde die zuständige Behörde nach § 1 tritt, § 21 Wahlausschüsse § 22 Wahlvorstand § 23 Beweglicher Wahlvorstand § 24 Ersatz von Auslagen § 25 Abs. 2 Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter § 26 Allgemeine Wahlbezirke § 27 Sonderwahlbezirke § 28 Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke § 29 Führung des Wählerverzeichnisses § 10 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis § 11 Benachrichtigung der Wahlberechtigten § 12 Einsicht in das Wählerverzeichnis § 13 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis § 14 Behandlung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis § 15 Berichtigung des Wählerverzeichnisses § 16 Abschluss des Wählerverzeichnisses § 17 Wahlscheinanträge § 18 Erteilung von Wahlscheinen § 19 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen § 20 Vermerk im Wählerverzeichnis § 32 Abs. 1 Nachwahl § 33 Abs. 2 bis 5 Stimmzettel, Wahlumschläge § 34 Wahlräume § 35 Wahlzellen § 36 Wahlurne, Wahltisch § 37 Wahlbekanntmachung § 38 Wahldauer § 39 Wahlfrieden § 40 Ausstattung des Wahlvorstands § 41 Vorbereitung der Wahlhandlung § 42 Öffentlichkeit § 43 Ordnung im Wahlraum § 44 Stimmabgabe § 45 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe § 46 Stimmabgabe mit Wahlschein § 47 Schluss der Wahlhandlung § 48 Wahl in Sonderwahlbezirken § 49 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- und Pflegeheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten § 50 Briefwahl § 51 Behandlung der Wahlbriefe § 52 Zulassung der Wahlbriefe § 54 Zählung der Wählerinnen und Wähler § 68 Abs. 1 bis 6 und 8 Wiederholungswahl § 70 Verpflichtung § 72 Abs. 2 bis 7 Bekanntmachungen § 73 Zustellungen § 75 Abs. 2 und 3 Sicherung der Wahlunterlagen Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2008, 236 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003085NN00000000020 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VAbstGDV_SH_!_14

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