AusnahmV geimpft oder genesen sind,
AusnahmV getestet sind oder die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, 4. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind. Satz 1 gilt nicht für Fahrrad-, Kfz- und Mobiltelefonwerkstätten, Banken, Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Friseurgeschäfte, Optiker- und Hörgerätegeschäfte und Ladenlokale für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Im Falle von Mischangeboten sind die überwiegenden Angebotsteile maßgeblich. Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, die Anforderungen aus Satz 1 mehrmals täglich stichprobenartig zu kontrollieren und bei Verstößen durchzusetzen; § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend für stichprobenartige Kontrollen. Datum und Uhrzeit der Kontrollen sowie die jeweils durchführende Person sind unverzüglich zu dokumentieren; die Dokumentation ist vier Wochen lang aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
AusnahmV geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 17. Januar 2022 zusätzlich mindestens dreimal wöchentlich im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sein.
AusnahmV geimpft oder genesen sind; wenn sie nach Absatz 2 Satz 1 oder § 2a Satz 2 Nummer 2 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und nicht von § 4 Absatz 3a erfasst sind, müssen sie zusätzlich im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sein, 2. Kinder bis zur Einschulung, 3. Minderjährige,
AusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, 4. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind. Satz 1 gilt nicht für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Friseurdienstleistungen dürfen an Personen erbracht werden,
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.