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UStellBodSchAltLV SH 2007 Landesnorm Schleswig-Holstein Teil. C - Mindestumfang an gerätetechnischer und materieller Ausstattung für die Anerkennung v

Landesverordnung zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BbodSchG Vom 23. Januar 2007 Teil. C Mindestumfang an gerätetechnischer und materieller Ausstattung für die Anerkennung von Untersuchungsstellen bei der Probennahme Um den in Anhang 1 beschriebenen Probennahmeumfang und die Vor-Ort-Bestimmungen durchführen zu können, muss die Untersuchungsstelle neben einer Grundausstattung für die Probennahme und Arbeitssicherheit über die folgende gerätetechnische Mindestausstattung verfügen: Geräte und Materialien für die Probennahme Teilbereiche Feststoff Wasser Gas Rammkernsonden, mind. 50 mm Durchmesser einschließlich Schlagkopf x Verlängerungsgestänge x Bohrhammer (elektrisch oder mit Verbrennungsmotor) x x Stromgenerator einschließlich Verlängerungskabel x x x Ziehvorrichtung x x x Bohrstock, Durchmesser 30 mm (z.B. Bohrstock nach Pürckhauer) x Bohrstockhammer x Stechrahmen, Stechzylinder x Böcke zum Auflegen der Sonden für die Bodenansprache x Probenahmegerät (Messer, Löffel, Spatel, Kelle, Probenstecher) x Spritzflasche mit destilliertem Wasser x Munsell-Farbtafel x Edelstahlschüssel x verschließbare Kunststoffeimer zur Aufnahme von kontaminiertem Bohrgut x Spaten, Schaufel, Besen x x x Reinigungsgerät und -mittel für die Sonden (z.B. Drahtbürste, Gasflamme, Aceton, sauberes Wasser) x x x Fluchtstangen, Maßband, Winkelprisma x x x Beschriftungsmaterial für Probengefäße (Anhänger, wasserfester Stift) x x x Probennahmeprotokolle x x x Kühltaschen (aktiv gekühlt oder mit Kühlaggregaten) x x x Wasserbehälter x x Eimer x x Absperrband x x x Werkzeug x x x Arbeitskleidung, Gehörschutz, Schutzhelme, Schutzanzüge, Schutzbrillen, Warnwesten, Verbandszeug, Augendusche, Staubmasken, Handschuhe x x x Filter-Vollrohr und -spitzen x Verschlusskappen -schlüssel x Unterflurkappen x Quellton, Bentonit x x Lichtlot x Schöpfgerät x Tauchmotorpumpe möglichst drehzahlgeregelt x Saugpumpe (Förderleistung mind. 1 m 3 /h) x Steigleitung für Hauptförderstrom x Bodenluftsonden, 1- und 2-phasig x Pumpe zum Fördern von Deponiegas und Bodenluft x Schlauchmaterial (angepasst an die zu untersuchenden Parameter) x x Digitales Grobvakuum-Messgerät x Sekundenanemometer mit Temperatur- und Feuchtesensor x Durchflussmesser x x Kondensatabscheider x Stoppuhr x Arbeitsanweisungen x x x Probengefäße bzw. Adsorbens x x x Messgeräte und Materialien zur Direktmessung vor Ort Teilbereiche Feststoff Wasser Gas pH-Messgeräte / Elektrode x Temperaturmessgerät / -Fühler x x Leitfähigkeitsmessgerät / Elektrode x Sauerstoffmessgerät / Elektrode x Titrationsausstattung zur Bestimmung der Säure-/Basekapazität x Messgerät für Redoxpotenzial x Direktanzeigende Messgeräte für CH 4 , CO 2 , O 2 , H 2 S x PID / FID x Adsorptionsgefäße und Desorptionseinheit x demineralisiertes Wasser, Laborreinigungsmittel und Einmaltücher zur Reinigung der Labormessgeräte einschließlich Zubehör x x ggf. Konservierungsstoffe (z.B. Sauerstofffällungsreagenzien) x Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2007, 18 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000030A4NN00000000017 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=UStellBodSchAltLV_SH_Teil._C

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