Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Psychiatrie (WBPsychVO) Vom 11. Juni 2009 Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Rahmenlehrplan für den Kernkurs Der Kernkurs gliedert sich in die beiden Module Grundlagen psychiatrischer Pflege und Handlungsfelder der Psychiatrischen Pflege, die jeweils 175 Unterrichtsstunden umfassen. Weitere 50 Unterrichtsstunden sind auf die beiden Module zu verteilen. Modul I: Grundlagen Psychiatrischer Pflege 1. Psychiatrische Versorgung an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten 50 Std. 2. Psychiatrische Pflege unter Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher Grundlagen: Pflegediagnostik, therapeutische Prozesse und Interventionen sowie deren Evaluation und Reflexion 50 Std. 3. Grundlagen der psychiatrischen Krankheitslehre und Therapie 50 Std. 4. Unterstützung, Beratung und Anleitung fachkundig und personenbezogen gewährleisten/ausrichten und in Gruppen und Teams zusammenarbeiten 25 Std. Ziel: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen verschiedene Strukturen psychiatrischer Versorgung und Handlungsfelder sowie Möglichkeiten der Vernetzung. Sie kennen Ursachen und Einflussfaktoren psychiatrischer Erkrankungen und haben gelernt, vor diesem Hintergrund effektiv und prozessorientiert Pflege zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Angestrebter Kompetenzgewinn:
- a)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich mit den ökonomischen und ökologischen Zielen der psychiatrischen Pflege auseinandergesetzt und sind in der Lage, diese unter Beachtung der Rahmenvorgaben wirtschaftlich und effizient im eigenen Verantwortungsbereich zu verfolgen, sowie an der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätskonzepten mitzuwirken.
- b)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Methoden im Umgang mit komplexen Texten, insbesondere Gesetzestexten und wissenschaftlichen Texten, verbessert.
- c)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten umsetzen, mit dem Ziel psychisch kranke Menschen und deren Bezugspersonen zu unterstützen sowie pflegerische Intervention eigenverantwortlich und fachgerecht zu planen und evaluieren.
- d)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen Möglichkeiten und Instrumente, um mit anderen Fachkräften in der psychiatrischen Versorgung zusammenzuarbeiten und berufsübergreifende Ansätze zu Lösungen von psychiatrischen Versorgungsproblemen zu finden.
- e)Die Fähigkeit zur Empathie, insbesondere für psychisch kranke Menschen, ist gestärkt, die eigene Kommunikationsfähigkeit erweitert.
- f)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Fähigkeit erlernt, mit den spezifischen Belastungen in der psychiatrischen Pflege umzugehen und sich vor Überforderung zu schützen, ohne die Bedürfnisse der psychisch kranken Menschen zu vernachlässigen. Modul II: Handlungsfelder der Psychiatrischen Pflege 1. Handlungsfelder der psychiatrischen Pflege, insbesondere - Milieugestaltung - Beziehungsgestaltung - Gesprächsführung - Verhaltenstraining - soziale Kompetenz - Validation 70 Std. 2. Therapeutische Verfahren in der Psychiatrie, insbesondere - Tiefenpsychologie - Verhaltenstherapie - Gesprächspsychotherapie - Gestalttherapie - Medikamentöse Therapie - Systemische Therapie - Dialektisch-behaviorale Therapie 40 Std. 3. Pflegerisches Handeln in besonderen Situationen wie - Aufnahme - Umgang mit Krisen wie Erregung, Aggression, Gewalt 40 Std. 4. Supervision und berufliche Selbsterfahrung 25 Std. Ziel: Dieses Modul vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen über das Grundwissen hinausgehenden Einblick in spezielle Handlungsfelder psychiatrischer Pflege, in denen ausgewählte Therapieformen zum Einsatz kommen. Sie kennen verschiedene Psychotherapieverfahren und sind in der Lage, diese als Therapiemaßnahmen unterschiedlichen psychischen Störungen und Krankheitsbildern zuzuordnen und deren Nutzen zu bewerten. Sie wissen um die besonderen Situationen in speziellen Handlungsfeldern und kennen Interaktions- und Interventionsmaßnahmen. Angestrebter Kompetenzgewinn:
- a)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Lage, verschiedene Psychotherapieverfahren in angemessener Weise in das tägliche Handeln einfließen zu lassen und zu reflektieren. Sie können die pflegerische Intervention in ihrer Zielsetzung, Art und Dauer am Pflegebedarf ausrichten.
- b)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben die Fähigkeit, in Krisen- und Konfliktsituationen unterschiedliche Meinungen und Positionen auszuhalten und auf konstruktive Weise Lösungsvorschläge zu entwickeln bzw. präventiv oder deeskalierend vorzugehen.
- c)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen unterschiedliche Kommunikationsformen fach- und situationsgerecht ein.
- d)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen sich mit ethischen Fragestellungen auseinander und entwickeln Ziel- und Wertvorstellungen für ihre berufliche Tätigkeit. Sie reflektieren ihre Einstellung und Haltung zu psychisch kranken Menschen und gestalten eine wertschätzend berufliche Beziehung zu diesen.
- e)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben gelernt, ihre berufliche Rolle wahrzunehmen und mit den Erwartungen anderer, insbesondere psychisch kranker Menschen und ihrer Bezugspersonen, in Übereinstimmung zu bringen oder sich kritisch damit auseinander zu setzen.
- f)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigen in der Betreuung die sozialen Auswirkungen von psychischen Erkrankungen wie Isolation, Arbeitslosigkeit und Wohnungslosigkeit. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2009, 370 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000030C6NN00000000021