Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Psychiatrie (WBPsychVO) Vom 11. Juni 2009 Anlage 3 zu § 3 Abs. 4 Rahmenlehrplan für die Vertiefungsmodule Jedes der alternativen Vertiefungsmodule umfasst 180 Unterrichtsstunden sowie Praxisgespräche und Transferbegleitung im Umfang von 20 Stunden. Vertiefungsmodul 1): Allgemeine Psychiatrie 1. Häufige Pflegephänomene 2. Möglichkeiten der Interaktion 3. besondere Pflegesituationen in der Allgemeinpsychiatrie Vertiefungsmodul 2): Forensische Psychiatrie 1. Arbeitsfeld Forensik 2. Verschiedene Aspekte des Maßregelvollzugs 3. Krisenintervention, Prävention und Deeskalation in der Forensik Vertiefungsmodul 3): Gerontopsychiatrie 1. Pflegerische, therapeutische und rehabilitative Konzepte 2. Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie 3. Begleitung, Betreuung und Beziehungsgestaltung Vertiefungsmodul 4): Kinder- und Jugendpsychiatrie 1. Kinder- und jugendpsychiatrische Störungsbilder 2. pädagogische Verfahren und pflegerische Aufgaben 3. Entwicklungspsychologie und Sozialisation Vertiefungsmodul 5): Sozialpsychiatrie 1. Strukturen und Organisationen in der ambulanten sozialpsychiatrischen Pflege 2. Therapieverfahren unter Berücksichtigung komplementärer Strukturen 3. Pflegerische Maßnahmen unter Berücksichtigung komplementärer Strukturen Vertiefungsmodul 6): Suchtpsychiatrie 1. Formen der Abhängigkeit 2. Therapieverfahren bei Abhängigkeitserkrankungen 3. Pflegerische Interventionen, Krisen- und Traumaprävention Ziel aller Vertiefungsmodule: Die Vertiefungsmodule vermitteln den TN Spezialwissen für definierte Zielgruppen und Fachbereiche. Durch Spezialwissen sollen sich die TN zu Pflegeexperten in den jeweiligen Arbeitsbereichen entwickeln können. Angestrebter Kompetenzgewinn:
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.