Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen (Datenschutzverordnung-Schule) Vom
- November 2008 Anlage zu § 4 Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern, die von öffentlichen Schulen gemäß § 30 Abs. 1 SchulG verarbeitet werden dürfen:
- Individualdaten der Schülerinnen und Schüler 1.1 Name, ggf. Geburtsname, Vorname 1.2 Adressdaten 1.3 Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 1.4 Geschlecht 1.5 Familienstand 1.6 Geburtsdatum, Geburtsort und -land 1.7 Staatsangehörigkeit(en) 1.8 Herkunfts- und Verkehrssprache 1.9 Jahr des Zuzugs nach Deutschland 1.10 Konfession 1.11 Krankenversicherung 1.12 Aussiedlereigenschaft
- Daten der Eltern (gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 SchulG ) und der Mitwirkungsberechtigten (gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 SchulG ) 2.1 Name, Vorname 2.2 Adressdaten 2.3 Erreichbarkeit privat: Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 2.4 Erreichbarkeit am Arbeitsplatz: Telefon, E-Mail-Adressen und vergleichbare Telekommunikationsverbindungen 2.5 Einverständniserklärung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 SchulG 2.6 Mitgliedschaft in Elternbeiräten
- Schullaufbahndaten 3.1 Datum der ersten Einschulung 3.2 Eintrittsdatum 3.3 Vorbildung bei Aufnahme (bisher erreichte Schul-/Ausbildungsabschlüsse) 3.4 Bisher besuchte Schulen (Zeiträume, Schulname, Schulnummer, Anschriften mit Schulform bzw. -art, soweit nicht Schleswig-Holstein) 3.5 Klassenbezeichnung, Jahrgangsstufe, Halbjahr 3.6 Klassenlehrerin, Klassenlehrer, Tutorin, Tutor 3.7 Entlassungsdatum (Aushändigungsvermerk des Zeugnisses) und Art des erreichten Abschlusses/der bestandenen Prüfung 3.8 Überweisungsdatum, Name, Anschrift der aufnehmenden Schule 3.9 Beurlaubung vom Unterricht, insbesondere Beurlaubung vom Sportunterricht (Umfang, Zeitraum), Datum der Abmeldung vom Religionsunterricht, Wiederanmeldung sowie Teilnahme am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses 3.10 Fächer, Wahlpflichtfächer, Fremdsprachenfolge (einschließlich erreichter Abschlüsse), Fachleistungskurse, Kurswechsel (einschließlich erteilter Unterrichtsstunden) 3.11 Teilnahme an zusätzlichen freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen und Umfang in Unterrichtsstunden 3.12 Teilnahme an Fördermaßnahmen (einschließlich Art und Umfang) 3.13 Praktika (Zeitraum, Ausbildungsstätte mit Anschrift) 3.14 BAFöG-Schulbescheinigung (Datum und Kennzeichen) 3.15 Vermerk über Funktion in Schülervertretung oder sonstige schulbezogene Funktionen (z.B. Schülerlotse) 3.16 Beurlaubung vom Schulbesuch (soweit nicht von Nummer 3.9 erfasst) 3.17 Unterrichtsversäumnisse; Teilnahme an einem anderweitigen Unterricht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchulG 3.18 Schülerzusatzversicherungen 3.19 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten 3.20 Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Ergebnisse der schulärztlichen, schulpsychologischen und sonderpädagogischen Untersuchungen. Diese Daten dürfen in keinem Fall in automatisierten Dateien verarbeitet werden.
- Leistungsdaten, Prüfungsdaten gemäß Zeugnisordnung, individuelle Förderung 4.1 Zeugnisnoten (Gesamtnoten), Zeugnisnoten nach Fächern/Kursergebnissen mit Noten- bzw. Punktbewertung. Wesentliche Zeugnisbemerkungen zur jeweiligen Klasse/Jahrgangsstufe: zur Versetzung, Entlassung, Wiederholung, Überspringen einer Klasse und zur Leistung: Erläuterung der Fächer-/Kursergebnisse usw. 4.2 Zeitpunkt und Ergebnis von Prüfungen und Versetzungskonferenzen sowie Beschlüsse anderer Zeugnis- und Notenkonferenzen 4.3 Ergebnisse von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten 4.4 Angaben über die Benachrichtigung bei gefährdeter Versetzung einschließlich des Hinweises auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung 4.5 Lernplan; Förderplan 4.6 Herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht der Konsulate
- Schulartspezifische Zusatzdaten 5.1 Grundschule 5.1.1 Vorzeitige Aufnahme einschließlich Untersuchungsergebnis 5.1.2 Leistungsbewertung und Anzahl der Schuljahre in der Eingangsphase 5.1.3 Sprachfeststellung ( § 22 Abs. 2 SchulG ) 5.1.4 Sonderpädagogische Förderung in der integrativen Beschulung 5.1.5 Schulübergangsempfehlung für die weiterführende Schule 5.2 Regionalschule 5.2.1 Zuordnung zu einem Bildungsgang 5.2.2 Angaben zur Fachleistungsdifferenzierung 5.3 Gemeinschaftsschule 5.3.1 Angaben zum leistungsdifferenzierten Unterricht 5.4 Gymnasiale Oberstufe 5.4.1 Profilwahl; zusätzliche Fächerwahl 5.4.2 Kurswahl Sekundarstufe II (Grund- und Leistungskurse) 5.4.3 Leistungsergebnisse ab 10/1 5.4.4 Fremdsprachen (Art und Zeitraum in Sekundarstufe I und II) 5.4.5 Zulassung zum Abitur 5.4.6 Wahl der Prüfungsfächer zum Abitur 5.4.7 Wahl der Prüferinnen oder Prüfer zum Abitur 5.4.8 Einzelergebnisse im Abitur 5.4.9 Besondere Berechtigungen (Latinum, Graecum, Hebraicum) 5.4.10 Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.5 Berufsbildende Schulen 5.5.1 Vorbildung 5.5.2 Ausbildungsberuf oder Berufstätigkeit und Berufsfeld oder Fachrichtung 5.5.3 Beginn und Dauer des Ausbildungsverhältnisses laut Ausbildungsvertrag 5.5.4 Fremdsprachen (Art und Zeitraum) 5.5.5 Feststellungsprüfungen in Fremdsprachen 5.5.6 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom
- März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 9 b des Gesetzes vom
- September 2007 (BGBl. I S. 2246) 5.5.7 Bezeichnung der Ausbildungsstätte mit Anschrift und Telefon 5.5.8 Besuch der Schule als nicht gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 bis 5, 7 SchulG zuständige Schule 5.5.9 Die unter 5.4 genannten Daten, soweit für die Berufsbildende Schule zutreffend
- Allgemeines Lernverhalten und Sozialverhalten in der Schule Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2008, 694, NBl.MBF.Schl.-H. 2009, 8 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000030CBNN00000000022
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