als Aquakulturbetreiberin oder Aquakulturbetreiber nicht heimische Arten ohne Genehmigung einführt oder gebietsfremde Arten, die nicht unter Artikel 2 Abs. 5 fallen, ohne Genehmigung umsiedelt, 2.
und Artikel 14 bei routinemäßigen Verbringungen gegen die mit der Genehmigung erteilten Auflagen einer Quarantäne oder Pilotphase im Sinne der Kapitel IV und V verstößt, 3.
bei einem vorübergehenden oder endgültigen Entzug der Genehmigung nicht heimische Arten einführt oder gebietsfremde Arten, die nicht unter Artikel 2 Abs. 5 fallen, umsiedelt, 4.
bei nicht routinemäßigen Einführungen unter Verstoß gegen eine angeordnete Quarantäne Wasserorganismen in offene Aquakulturanlagen einsetzt, 5.
unter Verstoß gegen eine von der zuständigen Behörde vorgeschriebene Pilotphase Wasserorganismen in offene Aquakulturanlagen einsetzt, 6.
eine nicht routinemäßige Einführung oder Pilotphase ohne einen von der zuständigen Behörde genehmigten Krisenplan für unvorhergesehene Fälle mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder heimische Populationen durchführt oder den Krisenplan bei Eintritt eines solchen Falls nicht unverzüglich umsetzt, 7.
nach Einsetzung von nicht heimischen Arten in offene Aquakulturanlagen das ihr als Antragstellerin oder ihm als Antragsteller vorgeschriebene Überwachungsprogramm nicht durchführt, 8.
bei nicht routinemäßigen Umsiedlungen unter Verstoß gegen eine von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Pilotphase Wasserorganismen in offene Aquakulturanlagen einsetzt, 9.
bei nicht routinemäßigen Umsiedlungen unter Verstoß gegen eine vom Aufnahmemitgliedstaat vorgeschriebene Quarantäne Wasserorganismen in offene Aquakulturanlagen einsetzt und 10.
bei nicht routinemäßigen Umsiedlungen das ihr als Antragstellerin oder ihm als Antragsteller vorgeschriebene Überwachungsprogramm gemäß Artikel 18 nicht durchführt. zur Einzelansicht § 5 § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. zur Einzelansicht § 6
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.