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SVVO Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 1 - Antrag auf Genehmigung eines Standortes für den stationären Vertrieb von Sportwetten Landesverordnung üb

verordnung über den stationären Vertrieb von Sportwetten (Sportwettvertriebsverordnung - SVVO) Vom 17. Februar 2016 Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 der Landesverordnung über den stationären Vertrieb von Sportw

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 1 SVVO bei Personengesellschaften oder juristischen Personen Lebensläufe aller Vertretungsberechtigten AN2 □ Gesellschaftsvertrag und Satzung nur bei Personengesellschaften sowie juristischen Personen AN3 □ Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister nur bei Personengesellschaften sowie juristischen Personen AN4 □ Grundrissplan (1:100)

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 2 SVVO AN5 □ Lageplan (1: 500)

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 3 SVVO AN6 □ Bestätigung der Trennung von Spielhallen und Spielbanken

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 4 SVVO AN7 □ Bestätigung der bauplanungsrechtlichen Vereinbarkeit oder gleichwertiges Dokument

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 5 SVVO AN8 □ Auszug aus dem Bundeszentralregister (geht der Aufsichtsbehörde direkt zu)

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 6 SVVO bei Personengesellschaften oder juristischen Personen : Auszüge für alle Vertretungsberechtigten sowie GZR-Auszug für die Gesellschaft AN9 □ Auszug aus dem Gewerbezentralregister AN10 □ Bonitätsauskunft

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 7 SVVO bei Personengesellschaften oder juristischen Personen : Auskünfte für alle Vertretungsberechtigten AN11 □ Erklärung des Veranstalters über die Schulung

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 8 SVVO AN12 □ Vertrag zwischen Antragstellerin und Betreiber

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 9 SVVO ; Kopie AN13 □ Vordruck Erklärungen zum stationären Vertrieb von Sportwetten

§ 5Abs.

2 Satz 1 Nr. 10 SVVO Vorlage gem. Anlage 2 SVVO Die beigefügten Anlagen sind entsprechend der oben angegebenen Nummerierung zu kennzeichnen. Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und der beigefügten Anlagen versichert. __________________________________ Unterschrift des Vertreibers __________________________________ Ort, Datum Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2016, 89 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003114NN00000000020

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