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StudDatenVO Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage Landesverordnung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerberinnen, Stud

Landesverordnung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerberinnen, Studienbewerber, Studierenden, Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschule (StudDatenVO) vom

  1. Dezember 2009 Anlage Datenkatalog:
  2. Familiennamen, frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Lichtbild
  5. Geburtsdatum
  6. Geburtsort
  7. Geschlecht
  8. Heimat- und Semesteranschrift (Land/Kreis), gegebenenfalls abweichende Postanschrift
  9. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  10. Staatsangehörigkeit/-en
  11. Ordnungsmerkmale für die Durchführung des dialogorientierten Serviceverfahrens: Benutzername, Passwort, Identifikationsnummer (Bewerber-ID), Authentifizierungsnummer (BAN) und Identifikationsnummer für die Hochschulzugangsberechtigung (HZB-ID)
  12. Ergebnisse und Zwischenergebnisse des dialogorientierten Serviceverfahrens
  13. Hochschulzugangsberechtigung (Art, Datum, Land, Kreis, Ort, Ergebnis, Durchschnittsnote, erreichte Punktzahl und Einzelnoten), nach § 39 Abs. 4 des Hochschulgesetzes erforderliche Angaben (Probestudium), Angaben nach einer aufgrund von § 39 Abs. 6 oder 7 des Hochschulgesetzes erlassenen Satzung (Eignungsprüfungen, besondere Studienqualifikationen) sowie Angaben nach einer aufgrund von § 39 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 7 des Hochschulgesetzes erlassenen Verordnung
  14. Berufspraktische Tätigkeiten oder besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Vorbildungen
  15. Studiengang, Studienfach, Fachrichtung, angestrebter Studienabschluss, bei Gaststudierenden Lehrveranstaltungen
  16. Bei ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern: Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie die erforderlichen Nachweise für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
  17. Art, Anzahl der Hochschul- und Fachsemester sowie Art des Abschlusses eines Studiums an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
  18. Art, Land und Dauer eines Studiums im Ausland oder Art und Dauer eines Studiums in der ehemaligen DDR oder Berlin (Ost)
  19. Angaben zum Studium an bisher besuchten sowie gegenwärtig besuchten Hochschulen, soweit nicht unter Nummer 16 und 17 aufgeführt (Name der Hochschule, Studiengang, Anzahl der Hochschul-, Fach-, Praxis-, Urlaubs-, Auslandssemester und Semester am Studienkolleg; Art, Ergebnis, Gesamtnote, Datum und Fachsemester der bisher ab gelegten Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen sowie der studienbegleitenden Leistungskontrollen, der Leistungsnachweise, Exmatrikulationsnachweis, bisherige Teilnahme an Jahrveranstaltungen sowie Versuche, den Leistungsnachweis zu erwerben, soweit dies nach den Prüfungs- oder Studienordnungen erforderlich ist, bisher bearbeitete Themen von Referaten, Hausarbeiten und Studienarbeiten)
  20. Angaben über die Ableistung von Diensten sowie Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, insbesondere Art und Zeitraum
  21. Art und Zeitraum einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit und Art und Zeitpunkt eines berufsqualifizierenden Abschlusses
  22. Angaben zu weiteren von der Hochschule festgelegten Auswahlkriterien im Rahmen der Hochschulauswahlverfahren nach § 4 des Zustimmungs- und Ausführungsgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung sowie § 4 Abs. 7 und § 6 Abs. 1 Nr. 3 HZG , insbesondere Ergebnis eines Studierfähigkeitstests und Angaben zur Vorbereitung oder im Rahmen eines Auswahlgesprächs
  23. Angaben zu Anträgen auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit, insbesondere Gründe und Umfang
  24. Angaben zu Härtefallanträgen, insbesondere besondere soziale und familiäre Gründe
  25. Ergebnisse eines Erststudiums und Gründe für ein Zweitstudium
  26. Konfession (gilt nur für das Fach Religion und die Studienrichtung Kirchenmusik im Studiengang Musikpraxis)
  27. Hörerstatus, Fach- und Hochschulsemester
  28. Art der Zulassung zum Studium: Hochschule oder Stiftung
  29. Fakultäts- oder Fachbereichszugehörigkeit
  30. Bei Gaststudierendenstatus an einer oder mehreren Hochschulen: Name oder Namen der gleichzeitig besuchten Hochschule oder Hochschulen, Studienfach oder Studienfächer, Studiengang oder Studiengänge
  31. Abschluss einer Krankenversicherung oder Befreiung von der Krankenversicherung, Kennziffer des Versicherungsunternehmens und Versicherungsnummer gemäß dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch
  32. Entrichtung des Beitrages an das Studentenwerk Schleswig-Holstein und die Studierendenschaft der jeweiligen Hochschule
  33. Umstände, die einer Einschreibung entgegenstehen können insbesondere a. Ausschluss vom Studium b. Endgültig nicht bestandene Prüfungen, die im Studiengang nach der Prüfungsordnung erforderlich sind c. Krankheiten, die die Gesundheit anderer Studierender gefährden oder den Studienbetrieb ernstlich beeinträchtigen können d. Straftaten, die zur Versagung der Einschreibung berechtigen e. Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  34. Beurlaubungsgründe sowie Grund und Dauer der Beurlaubungen
  35. Grund und Dauer bisheriger Studienunterbrechungen
  36. Grund der Beendigung des Studiums
  37. Nachweis, dass die Voraussetzungen für ein weiterbildendes Studium oder die Teilnahme an Veranstaltungen der Weiterbildung nach § 58 Abs. 2 und 3 des Hochschulgesetzes vorliegen Weitere Fassungen dieser Norm Anlage: StudDatenVO, vom 09.12.2009, gültig ab 01.01.2010 bis 27.04.2012 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: NBl. MWV. Schl.-H. 2009, 53 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH0000312BNN00000000021

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.