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§ 12a Corona-BekämpfVO Landesnorm Schleswig-Holstein - Außerschulische Bildungsangebote Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Co

verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung - Corona-BekämpfVO) Vom 26. Februar 2021 * § 12a Außerschulische Bildungsangebote (1) Außerschulische Bildungsangebot

§ 4Absatz 1 ist ein Hygienekonzept zu erstellen.

Während des gesamten Unterrichts und in den Pausen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung

§ 2aAbsatz 1 zu tragen.

Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind

§ 4Absatz 2 zu erheben.

(3)Die Vorschriften über öffentliche berufsbildende Schulen gelten entsprechend für
  1. die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung,
  2. die von den Heilberufekammern durchgeführte überbetriebliche Berufsausbildung,
  3. Vorbereitungskurse für berufliche Bildungsabschlüsse und für Meisterprüfungen sowie
  4. Gesundheitsfach- und Pflegeschulen.
(4)Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für den praktischen Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen sowie den praktischen und theoretischen Unterricht zum Erwerb der Grundqualifikation und Weiterbildung nach §§ 2 und 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575), wenn sich beim Fahrunterricht im Fahrzeug nicht mehr als zwei Personen befinden.

§ 4Absatz 1 ist ein Hygienekonzept zu erstellen.

Während des gesamten Unterrichts ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung

§ 2aAbsatz 1a zu tragen.

Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind

§ 4Absatz 2 zu erheben.

(5)Für die Ausbildung von Hunden außerhalb geschlossener Räume gilt Absatz 1 Satz 1 nicht; § 2 Absatz 4 gilt entsprechend.

§ 4Absatz 1 ist ein Hygienekonzept zu erstellen.

Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind

§ 4Absatz 2 zu erheben.

Fußnoten *) Hinweis der Schriftleitung: Unverzügliche Bekanntmachung der nachstehenden Landesverordnung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 und 3 i.V.m. § 60 Absatz 1 LVwG Die Ersatzverkündung dieser Landesverordnung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 LVwG ist am 26. Februar 2021 durch Veröffentlichung auf der Webseite der Landesregierung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210226_Corona-Bekaempfungsverordnung.html erfolgt. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2021, 264 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH0000316ANN00000000016 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=CoronaVV_SH_!_12a

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.