Absatz 1 Satz 1 den Mindestabstand trotz wiederholter Aufforderung durch eine Ordnungskraft nicht einhält; 2.
Absatz 4 Satz 1 an einer Ansammlung oder Zusammenkunft im öffentlichen Raum oder privaten Raum zu privaten Zwecken teilnimmt; 3.
Absatz 2 Satz 2 nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung der in § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummern 1 bis 5 genannten Hygienestandards zu gewährleisten; 4.
Absatz 3 dort genannte Aushänge nicht anbringt; 5.
Absatz 1 Satz 3 nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung eines Hygienekonzepts zu gewährleisten; 7.
Absatz 1 Satz 4 ein Hygienekonzept nicht vorlegt oder Auskünfte nicht erteilt; 8.
Absatz 2 Satz 1 Kontaktdaten nicht aufbewahrt; 10.
Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Absatz 3 Satz 1, § 12a Absatz 1, § 16 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, eine Veranstaltung durchführt; 11.
Absatz 2a, § 5d Absatz 1 Nummer 1, § 10 Absatz 1a Satz 1, § 11 Absatz 2a andere als die dort genannten Personen einlässt; 12.
Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Satz 1, § 11 Absatz 4 Satz 1, § 12a Absatz 1, § 13 Satz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz, § 16 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, Blasinstrumente gebraucht; 13.
Absatz 2 in Innenräumen Alkohol ausschenkt oder verzehrt; 14.
Absatz 2 Satz 4 als Leiter einer Versammlung nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten; 15.
Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 in Gaststätten alkoholische Getränke verabreicht; 16.
Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 andere als die dort genannten Personen bewirtet, 17.
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Halbsatz 1 Beschäftigte einsetzt, 18.
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Halbsatz 2 oder § 17 Absatz 1 Nummer 5 Halbsatz 2 Bestätigungen nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt; 19.
Absatz 1 Satz 4 nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um zu gewährleisten, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen; 20.
Absatz 2 Satz 3 Diskotheken und ähnliche Einrichtungen mit mehr als den dort bestimmten Besucherinnen und Besuchern betreibt; 21.
Absatz 2 Satz 2 ein Einkaufszentrum oder Outlet-Center ohne genehmigtes Hygienekonzept betreibt; 22.
Absatz 1 Dienstleistungen mit Körperkontakt erbringt; 23.
Absatz 2 Satz 1 Dienstleistungen mit Körperkontakt erbringt; 24.
Absatz 2a Dienstleistungen mit Körperkontakt an andere als die dort genannten Personen erbringt, 25.
Absatz 4 Satz 2 als Betreiberin oder Betreiber einer Prostitutionsstätte oder einer Prostitutionsvermittlung nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft; 26.
den in § 9 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 bis 10 enthaltenen Anforderungen und Beschränkungen sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt erbringt; 27.
Absatz 4 Satz 3 eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, 28.
Absatz 4 Satz 2 eine Sportveranstaltung mit mehr als den dort genannten Zuschauerinnen und Zuschauern durchführt, 29.
Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, auch in Verbindung mit § 15a Absatz 1 Satz 1, Testungen nicht anbietet; 30.
Absatz 2 Satz 1 Bewohnerinnen und Bewohner nicht in einem Einzelzimmer mit Nasszelle unterbringt; 31.
Absatz 2 Satz 2 Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationäre Einrichtungen aufnimmt; 32.
Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 Gäste in die Beherbergung aufnimmt oder beherbergt; 33.
Absatz 2 Satz 4 falsche oder unvollständige Kontaktdaten angibt; 2.
Absatz 4 Satz 1 eine Leistung
nimmt. 3.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.