Landesverordnung über die Berufsfachschule (Berufsfachschulverordnung - BFSVO) Vom 22. Juni 2007 Anlage zu § 4 Abs. 1 der BFSVO Fächer und Lernbereiche der schriftlichen Prüfung mit den jeweils in Klammern angegebenen Bearbeitungszeiten in Zeitstunden sind 1. in der zweijährigen Berufsfachschule nach § 1 Abs. 1
- a)in allen Fachrichtungen: Deutsch (drei) Englisch (zwei) Mathematik (zwei) sowie
- aa)in der Fachrichtung „Nahrung und Gastronomie“: Lebensmitteltechnologie und -verkauf (drei)
- bb)in der Fachrichtung Gesundheit und Ernährung: Gesundheit/Ernährung 1 (drei)
- cc)in der Fachrichtung Technik mit den Schwerpunkten allgemeine Technik, Gestaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Fahrzeugtechnik, Medien-Gestaltungstechnik: Technologie (drei)
- dd)in der Fachrichtung Wirtschaft: Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen (drei) 2. in der Berufsfachschule nach § 1 Abs. 2 im Ausbildungsgang „Holzbildhauerin“ oder „Holzbildhauer“: Fachbezogene Mathematik (zwei) Fachkunde (drei) Freihandzeichnen (drei) 3. in der Berufsfachschule nach § 1 Abs. 3
- a)im Ausbildungsgang „Chemisch-Technische Assistentin“ oder „Chemisch-Technischer Assistent“: Mathematik (zwei) Allgemeine und anorganische Chemie (zwei) Organische Chemie (zwei) Physikalische Chemie (zwei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- b)im Ausbildungsgang „Technische Assistentin für Elektronik und Datentechnik“ oder „Technischer Assistent für Elektronik und Datentechnik“: Mathematik (zwei) Elektronik (drei) Datenverarbeitung (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- c)im Ausbildungsgang „Technische Assistentin für Informatik“ oder „Technischer Assistent für Informatik“
- aa)im Schwerpunkt Technische Informatik: Mathematik und Naturwissenschaften (zwei) Prozesstechnik (drei) Programmiersprachen (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- bb)im Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik: Mathematik (zwei) Rechnungswesen, Investition und Finanzierung (drei) Programmiersprachen (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- cc)im Schwerpunkt Medieninformatik: Mathematik (zwei) Medientechnik (drei) Programmiersprachen (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- d)im Ausbildungsgang „Pharmazeutisch-Technische Assistentin“ oder „Pharmazeutisch-Technischer Assistent“: Die Fächer und Lernbereiche der schriftlichen Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen und Pharmazeutisch-Technische Assistenten bestimmt;
- e)im Ausbildungsgang „Physikalisch-Technische Assistentin“ oder „Physikalisch-Technischer Assistent“: Mathematik (zwei) Physik (drei) Elektrotechnik und Elektronik (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- f)im Ausbildungsgang „Fachkraft für Pflegeassistenz“: Sozialpflege (drei) Hauswirtschaft (zwei) Deutsch (drei)
- g)im Ausbildungsgang „Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Sozialpädagogischer Assistent“: Deutsch und Sprecherziehung (drei) Sozialpädagogische Theorie und Praxis (drei) Ökologie und Gesundheit (zwei) Mathematik * (drei) Englisch * (drei)
- h)im Ausbildungsgang „Gymnastiklehrerin“ oder „Gymnastiklehrer“ grundsätzlich: Allgemeine Pädagogik (drei) Theorie der Gymnastik (drei) Sportmedizin (zwei) bei Hinzunahme eines Schwerpunktes zusätzlich das Schwerpunktfach im Schwerpunkt Therapeutische Gymnastik: Gesundheitserziehung (zwei) im Schwerpunkt Gymnastik/Tanz: Theorie und Geschichte des Tanzes (zwei) Bewegung und Musik (zwei) im Schwerpunkt Sport: Theorie der Grundsportarten (zwei) Deutsch * (drei) Mathematik * (drei) Englisch * (drei)
- i)im Ausbildungsgang „Kaufmännische Assistentin“ oder „Kaufmännischer Assistent“
- aa)in der Fachrichtung Informationsverarbeitung: Lern- und Arbeitstechniken, Der Betrieb in Umwelt, Volks- und Weltwirtschaft, Zahlenmäßige Erfassung betrieblicher Abläufe, Personalwesen, Beschaffung, Marketing und Absatz, Aufbereitung und Analyse von Daten der betrieblichen Rechnungslegung (die Aufgabenstellung muss nicht alle Lernfelder berücksichtigen) (vier) Informationsverarbeitung (drei) Mathematik (drei) Deutsch/Kommunikation (drei) Englisch (drei)
- bb)in der Fachrichtung Fremdsprachen: Lern- und Arbeitstechniken, Der Betrieb in Umwelt, Volks- und Weltwirtschaft, Zahlenmäßige Erfassung betrieblicher Abläufe, Personalwesen, Beschaffung, Marketing und Absatz, Aufbereitung und Analyse von Daten der betrieblichen Rechnungslegung (die Aufgabenstellung muss nicht alle Lernfelder berücksichtigen) (vier) weitere Fremdsprache (drei) Mathematik (drei) Deutsch/Kommunikation (drei) Englisch (drei)
- k)im Ausbildungsgang „Technische Assistentin für Datenverarbeitung (Bauwesen)“ oder „Technischer Assistent für Datenverarbeitung (Bauwesen)“: Informationstechnik (drei) Bautechnik (drei) Mathematik (drei) Deutsch (drei) Englisch (drei)
- l)im Ausbildungsgang „Fotodesignerin“ oder „Fotodesigner“: Grafik- und Fotodesign (vier) Medientechnik (drei) Mathematik * (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- m)im Ausbildungsgang „Gestaltungstechnische Assistentin“ oder „Gestaltungstechnischer Assistent“ in den Schwerpunkten Graphik sowie Medien/Kommunikation: Werkstoffe/Arbeitstechniken (zwei) Entwurf (drei) Vorlagenherstellung (drei) Mathematik * (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- n)im Ausbildungsgang „Mathematisch-Technische Assistentin“ oder „Mathematisch-Technischer Assistent“: Analysis oder Numerische Mathematik oder Statistik (drei) Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre oder Kaufmännisches Rechnungswesen (drei) Informatik/Datenverarbeitung (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei)
- o)im Ausbildungsgang „Schiffsbetriebstechnische Assistentin“ oder „Schiffsbetriebstechnischer Assistent“: Fertigungstechnologie und Metallgrundausbildung (zwei) Schiffstechnologie (drei) Wach- und Fahrbetrieb (drei) Mathematik * (drei) Deutsch * (drei) Englisch * (drei) Fußnoten *) zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer für den Erwerb der Fachochschulreife 1) Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000031AFNN00000000011