Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüVO) Vom 2. Oktober 2007 Inhaltsübersicht Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 1 - Geltungsbereich und Nachteilsausgleich § 2 - Gliederung der Prüfung § 3 - Prüfungsausschuss § 4 - Fachausschüsse § 5 - Beschlussfähigkeit und Abstimmungsverfahren § 6 - Einspruchsrecht der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses § 7 - Durchführung der schriftlichen Prüfung § 8 - Praktische Prüfung § 9 - Teilnahme von Gästen § 10 - Verfahren bei Rücktritt, Krankheit, Täuschung und Störungen Abschnitt II Bestimmungen für die Abschlussprüfungen an Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen und für den Erwerb der Fachhochschulreife im Bildungsgang der Berufsschule § 11 - Haus- und Facharbeiten § 12 - Erklärungen des Prüflings § 13 - Prüfungstermine § 14 - Erste Prüfungskonferenz § 15 - Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten § 16 - Zweite Prüfungskonferenz § 17 - Bekanntgabe der Ergebnisse § 18 - Mündliche Prüfung § 19 - Dritte Prüfungskonferenz § 20 - Durchschnittsnote § 21 - Wiederholungs- und Nachprüfung § 22 - Prüfungen zum Erwerb weiterer Bildungsabschlüsse § 23 - Niederschriften Abschnitt III Bestimmungen für die Abschlussprüfungen an Beruflichen Gymnasien § 24 - Prüfungstermine § 25 - Zulassung zur Abiturprüfung § 26 - Dauer und Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten § 27 - Bekanntgabe der Ergebnisse § 28 - Mündliche Prüfung § 29 - Besondere Lernleistung § 30 - Prüfungskonferenz § 31 - Ergebnisse der Abiturprüfung § 32 - Feststellung der Gesamtqualifikation § 33 - Wiederholungsprüfung § 34 - Niederschriften Abschnitt IV Bestimmungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Unterabschnitt 1 Prüfung an einer Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachschule § 35 - Voraussetzungen für die Zulassung § 36 - Zulassung § 37 - Zulassung von Fernunterrichtsteilnehmerinnen und -teilnehmern § 38 - Prüfungsfächer § 39 - Prüfungsergebnis Unterabschnitt 2 Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium § 40 - Voraussetzungen für die Zulassung § 41 - Zulassung § 42 - Prüfungsgremien § 43 - Prüfungsfächer § 44 - Durchführung der Prüfung § 45 - Leistungsbewertung § 46 - Ergebnis der Prüfung § 47 - Wiederholungsprüfung § 48 - Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife Abschnitt V Übergangs- und Schlussbestimmungen § 49 - Anlagen § 50 - Inkrafttreten und Übergangsregelung Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis BS-PrüVO, vom 02.10.2007, gültig ab 01.08.2008 bis 16.12.2011 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: NBl. MBF Schl.-H. 2007, 318 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000031B3NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=BBiSchPrV_SH_Inhaltsverzeichnis
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