Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO) Vom 23. Mai 2008 Anhang 1: Liste der Biotop- und Nutzungstypen (Ausgangsbiotope) Biotop- und Nutzungstyp Code Anrechnungsfaktor als Kompensationsfläche für die Einbuchung in das Ökokonto Wälder, Gebüsche und Kleingehölze Mesophytische Buchenwälder WM 0,5-0 Bodensaure Buchenwälder WLa 0,5-0 Eichen-Buchenwald WLg 0,5-0 Gebüsche/Gehölze feuchter/frischer Standorte_ WGf 0,67-0,5 Eichenkratt WNg 0,5-0 Sonstiger Niederwald WNn 0,67-0 Eichen-Hainbuchen-Wald WNc 0,5-0 Sonstige Laubwälder feuchter bis nasser Standorte WFp 0,67-0,5 Sonstige Laubwälder frischer bis trockener Standorte * WFI 0,67-0,5 Nadel-/Laub-Mischbestände WFm 0,67-0,5 Nadelforsten WFn 0,8-0,67 Sonstige Forstflächen WFy 0,8-0,5 Pionierwald WP 0,67 Weiden- und Birken-Pionierwald auf dauernassem Boden WPs 0,67 Waldlichtungsflur WO 0,8-0,67 Waldrand / Waldmantel WR 0,67-0,5 Gehölze und sonstige Baumstrukturen Sonstiges naturnahes Feldgehölz HGy 0,67 Standortfremdes Feldgehölz(nicht heimische Arten) HGx 0,8 herausragender Einzelbaum/Baumgruppe HGb (A) 0,67 Baumreihe HGr (S) 0,8-0,67 Streuobstwiese HGo 0,67-0,5 Fließgewässer Künstliche Fließgewässer / Gräben FG 0,8-0,67 Stillgewässer Tümpel / Flutmulde * FT 0,8-0,67 Künstliche oder künstlich überprägte Stillgewässer FX 0,8-0,5 Hoch- und Übergangsmoore Abtorfungsbereich MHx 0,8-0,5 Grünland Mesophiles Grünland GM 0,67-0,5 Magerwiesen, Magerweiden * GMm 0,67-0,5 Flutrasen, Feuchtgrünland mittlerer Artenvielfalt * GFf 0,67 Artenarmes Intensivgrünland GI 0,8 Acker- und Gartenbau-Biotope Acker, Ackergras AA 1,0 Ackerwildkrautfluren, Ackerbrachen AAk 0,8 Acker mit artenreicher Segetalflora AAe+ 0,8 Gartenbaufläche AG 1,0 Baumschule ABb 1,0-0,8 Weihnachtsbaum-Plantage ABw 0,8 Obstplantage AO 0,8-0,67 Ruderalfluren / Säume, Staudenfluren Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte * RHf 0,67 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte * RHm 0,67 Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte * RHt 0,67-0,5 Nitrophytenfluren, Neophytenfluren RHn 0,8 Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte, verbuschend * RHv 0,67-0,5 Sonstige Flächen Versiegelte Flächen SXx 1,0 Flächen mit in der Liste nicht aufgeführten Biotoptypen können von der Naturschutzbehörde für ihre Aufnahme in ein Ökokonto anerkannt werden, soweit die Voraussetzungen des § 2 vorliegen. Weitere Fassungen dieser Norm Anhang 1: ÖkokontoVO, vom 24.02.2010, gültig ab 01.03.2010 bis 27.04.2017 Fußnoten *) soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. soweit die dem Biotoptyp zugeordneten Flächen nicht nach § 25 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000031B5NN00000000028
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