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ErosionSchV SH Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage - Methodik zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durc

Landesverordnung zur Einteilung der Wasser- oder Winderosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen Vom 21. Juni 2010 Anlage (zu § 1) Methodik zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind Das Flächenreferenzsystem zur Einteilung der Wasser- und Winderosionsgefährdung ist der Feldblock des landwirtschaftlichen Flächenidentifikationssystems. Mit Hilfe rasterbezogener, digitaler Daten wird die potenzielle Erosionsgefährdung der Feldblockfläche auf Grundlage von DIN 19708 und DIN 19706 ermittelt. Die Ergebnisse werden nach Anlage 1 und 2 der DirektZahlVerpflV klassifiziert und den Erosionsgefährdungsklassen im Rahmen von Cross Compliance zugewiesen. 1 Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser Feldblöcke werden in die Wassererosionsgefährdungsklassen CC Wasser 1 oder CC Wasser 2 eingestuft, wenn die durchschnittliche Hangneigung ihrer Rasterzellen im 10 Meter-Raster größer als 3 % ist und zusätzlich der arithmetische Mittelwert des Produktes aus Bodenerodierbarkeitsfaktor K und Hangneigungsfaktor S ihrer Rasterzellen die Schwellenwerte nach Anlage 1 Spalte 3 der DirektZahlVerpflV erreicht oder überschreitet. K wird für jede Rasterzelle aus Angaben zur Bodenart des Oberbodens nach Tabelle 4 der DIN 19708 bestimmt. Die Bodenart des Oberbodens wird aus den Daten der Bodenschätzung abgeleitet und ergänzend aus Daten der amtlichen bodenkundlichen Landesaufnahme entnommen. Der Wert für S ergibt sich für jede Rasterzelle aus der Hangneigung, die aus dem Digitalen Geländemodell des Amtlichen Topographischen Informationssystems im 10 Meter-Raster, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein ermittelt wird. Die Berechnung erfolgt nach Gleichung

(5)der DIN 19708 S = -1,5 + {17/(1+e 2,3-6,1sin α )}. Anschließend wird für jede Rasterzelle das Produkt aus K und S gebildet. Anhand der zu einem Feldblock gehörenden Rasterzellen wird der arithmetische Mittelwert für den Feldblock berechnet. 2 Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind Feldblöcke werden in die Winderosionsgefährdungsklasse CC Wind eingestuft, wenn sich aus dem Median, also für mehr als die Hälfte der Rasterzellenwerte des Feldblockes im 12,5 Meter-Raster, die Klasse CC Wind - nach Anlage 2 der DirektZahlVerpflV ergibt. Zur Bestimmung der rasterbezogenen Ergebnisse kommt das Schema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind nach Anlage 2 der DirektZahlVerpflV zur Anwendung. Dabei wird die Erodierbarkeit des Bodens nach Tabelle 1 der DIN 19706 für jede Rasterzelle aus Angaben zur Bodenart und zum Humusgehalt des Oberbodens bestimmt. Bodenart und Humusgehalt des Oberbodens werden aus den Daten der Bodenschätzung abgeleitet und ergänzend aus den Daten der amtlichen bodenkundlichen Landesaufnahme entnommen. Anschließend erfolgt die Ableitung der standortabhängigen Erosionsgefährdung durch Verknüpfung der Erodierbarkeit des Bodens mit dem Jahresmittel der Windgeschwindigkeit nach Tabelle 3 der DIN 19706. Das Jahresmittel der Windgeschwindigkeit wird aus Daten des Deutschen Wetterdienstes entnommen. Diese standortabhängige Erosionsgefährdung wird nach Tabelle 8 der DIN 19706 unter Vernachlässigung der Fruchtart mit der Schutzwirkung von Windhindernissen kombiniert, um daraus die potenzielle Winderosionsgefährdung zu ermitteln. Der Schutzbereich der Windhindernisse wird für jede Hauptwindrichtung durch Multiplikation der Hindernishöhe mit dem Faktor 25 berechnet. Die Ermittlung der Schutzwirkung der Windhindernisse erfolgt entsprechend Bild 2 der DIN 19706 für die acht Hauptwindrichtungen, wobei die Schutzwirkung mit zunehmender Entfernung vom Windhindernis abnimmt. Die so erhaltenen Werte der Schutzwirkung der Windhindernisse für jede Rasterzelle werden entsprechend der Häufigkeit des Auftretens von Winden > 7 m/s der jeweiligen Hauptwindrichtung im Zeitraum von Februar bis Mai gewichtet, für jede Rasterzelle aufsummiert und kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet. Die Lage und die Grundrisse der Windhindernisse werden amtlichen Katastern und Informationssystemen entnommen. Bei der Berechnung der Schutzwirkung gehen die Windhindernisse mit folgenden Höhen ein: Wald/Forst 20 m Gehölz 15 m Wohnbaufläche 10 m Industrie- und Gewerbefläche 10 m Gebäude 10 m Brücke, Überführung 10 m Hecken, Knick 8 m Baumreihen 10 m Feldgehölze 15 m Feuchtgebiete 10 m Feldblockgrenzen 1 m Durch die beschriebene Verknüpfung der genannten Eingangsgrößen wird die potenzielle Winderosionsgefährdung je Rasterzelle ermittelt. Anhand der zu einem Feldblock gehörenden Rasterzellen wird der Median für den Feldblock berechnet. 3 Normen, Bezugsquelle 3.1 Normen DIN 19708: 2005-02 (Stand Februar 2005) Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG. DIN 19706: 2004-05 (Stand Mai 2004) Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind. 3.2 Bezugsquelle Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin Weitere Fassungen dieser Norm Anlage ErosionSchV SH, vom 21.06.2010, gültig ab 01.07.2010 bis 26.04.2012 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2010, 488 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000031C8NN00000000011

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