Landesverordnung über die Wahl der Personalräte (Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein) Vom 9. Dezember 2008 Inhaltsübersicht Erster Teil Wahl des Personalrates Abschnitt I Gemeinsame Vorschriften über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl § 1 Bestellung des Wahlvorstandes § 2 Allgemeine Wahlvorbereitungen § 3 Beschlüsse § 4 Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis § 5 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis § 6 Abstimmung vor der Wahl § 7 Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen und nach Geschlechtern § 8 Wahlausschreiben § 9 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist § 10 Inhalt der Wahlvorschläge § 11 Sonstige Erfordernisse § 12 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge § 13 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen § 14 Bezeichnung der Wahlvorschläge § 15 Bekanntgabe der Wahlvorschläge § 16 Sitzungsniederschriften § 17 Ausübung des Wahlrechtes, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe § 18 Wahlhandlung § 19 Schriftliche Stimmabgabe § 20 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen § 21 Stimmabgabe in besonderen Fällen § 22 Feststellung des Wahlergebnisses § 23 Wahlniederschrift § 24 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber § 25 Bekanntmachung des Wahlergebnisses § 26 Ersatzmitglieder § 27 Aufbewahrung der Wahlunterlagen Abschnitt II Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter Unterabschnitt 1 Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) § 28 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe § 29 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter bei Gruppenwahl § 30 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl Unterabschnitt 2 Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Mehrheitswahl) § 31 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe § 32 Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber Abschnitt III Besondere Vorschriften für die Wahl des aus einer Person bestehenden Personalrates oder einer Gruppenvertreterin oder eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl) § 33 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis Abschnitt IV Wahl der Jugend- und Ausbildungsvertretungen, des Referendarrates sowie der Vertretungen der nichtständig Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals § 34 Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates § 35 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates, Bestellung des Bezirkswahlvorstandes § 36 Leitung der Wahl § 37 Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis § 38 Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter § 39 gestrichen § 40 Wahlausschreiben § 41 Bekanntmachung des Bezirkswahlvorstandes § 42 Sitzungsniederschriften § 43 Stimmabgabe, Stimmzettel § 44 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates § 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates § 46 Leitung der Wahl § 47 Durchführung der Wahl nach Bezirken Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates § 48 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates Fünfter Teil Schlussvorschriften § 49 Berechnung von Fristen § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2008, 769 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000031DFNN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=PersRWahlV_SH_Inhaltsverzeichnis
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