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§ 3 JAVO Landesnorm Schleswig-Holstein - Prüfungsfächer Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (Juristenausbildungsverordnu

Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (Juristenausbildungsverordnung - JAVO) Vom 19. März 2004 * § 3 Prüfungsfächer

(1)Prüfungsfächer sind die Pflichtfächer. Andere Rechtsgebiete dürfen im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, soweit lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.
(2)Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechtes, des Strafrechtes und des Öffentlichen Rechtes sowie des Verfahrensrechtes einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen.
(3)Die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechtes sind: 1. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und seinen Nebengesetzen:
  1. a)die allgemeinen Lehren, das Erste Buch und aus dem Zweiten Buch der Erste bis Siebente Abschnitt,
  2. b)von den einzelnen Schuldverhältnissen des Achten Abschnittes des Zweiten Buches:
  3. aa)Kauf, Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, Schenkung, Mietvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaft, Bürgschaft, Schuldanerkenntnis, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlungen,
  4. bb)im Überblick: die anderen Schuldverhältnisse des Achten Abschnittes,
  5. cc)im Überblick: das Produkthaftungsgesetz und die Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz,
  6. c)aus dem Sachenrecht:
  7. aa)Besitz, die Allgemeinen Vorschriften über Rechte an Grundstücken, Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums, die Ansprüche aus dem Eigentum, Hypothek und Grundschuld,
  8. bb)im Überblick: die anderen beschränkten dinglichen Rechte,
  9. d)aus dem Familienrecht im Überblick: Ehe und Familie und nichteheliche Lebensgemeinschaft,
  10. e)aus dem Erbrecht im Überblick: Gesetzliche und testamentarische Erbfolge, Erbengemeinschaft, Testament und Erbvertrag, Pflichtteil und Erbschein, 2. aus dem Handelsrecht im Überblick: Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, Allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte und Handelskauf, 3. aus dem Gesellschaftsrecht im Überblick: das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der GmbH, 4. aus dem Arbeitsrecht im Überblick: Inhalt sowie Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und 5. aus dem Zivilverfahrensrecht im Überblick:
  11. a)aus dem Erkenntnisverfahren: Gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug und Arten der Rechtsbehelfe,
  12. b)aus dem Vollstreckungsverfahren: Rechtsbehelfe, Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung.
(4)Kernbereiche des Strafrechtes sind: 1. aus dem Strafgesetzbuch (StGB):
  1. a)allgemeine Lehren und aus dem Allgemeinen Teil der Erste und der Zweite Abschnitt, aus dem Dritten Abschnitt der Erste bis Dritte Titel,
  2. b)im Überblick: aus dem Dritten Abschnitt der Vierte bis Sechste Titel,
  3. c)aus dem Besonderen Teil:
  4. aa)der Sechste, Siebente, Neunte, Zehnte, Dreizehnte bis Dreiundzwanzigste, Fünfundzwanzigste, Siebenundzwanzigste und Achtundzwanzigste Abschnitt sowie aus dem Dreißigsten Abschnitt die §§ 331 bis 336,
  5. bb)im Überblick: der Elfte und Neunundzwanzigste Abschnitt sowie die übrigen Vorschriften des Dreißigsten Abschnittes, 2. aus dem Strafverfahrensrecht im Überblick: Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozessrechtes, allgemeiner Gang des Strafverfahrens, Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten, vorläufige Festnahme und Verhaftung, Beweisrecht sowie Rechtskraft.
(5)Kernbereiche des Öffentlichen Rechtes sind: 1. das Staatsrecht ohne Finanz- und Notstandsverfassung, 2. aus dem Verfassungsprozessrecht: die Verfassungsbeschwerde, der Organstreit, die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle, 3. allgemeines Verwaltungsrecht, davon im Überblick das Verfahrensrecht, 4. aus dem Besonderen Verwaltungsrecht:
  1. a)das Recht der öffentlichen Sicherheit,
  2. b)aus dem Kommunalrecht: Verfassungsrechtliche Grundlagen, Aufgaben der Gemeinden, Kreise und Ämter einschließlich ihrer wirtschaftlichen Betätigung, Kommunalverfassung und Kommunalaufsicht,
  3. c)im Überblick: das Umweltrecht sowie das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, 5. aus dem Verwaltungsprozessrecht:
  4. a)die Zulässigkeit der verwaltungsrechtlichen Klage, die Klagearten, das Vorverfahren,
  5. b)im Überblick: vorläufiger Rechtsschutz und Instanzenzug, 6. aus dem Europarecht: die Europäische Union, die Organe und die Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften, die Rechtsquellenlehre und die Grundfreiheiten sowie der Rechtsschutz vor dem Gericht Erster Instanz und dem Europäischen Gerichtshof.
(6)Überblick im Sinne dieser Verordnung sind Kenntnisse von Inhalt und Struktur der geschriebenen und ungeschriebenen Normen, ihrer systematischen Bedeutung und ihrer Grundgedanken ohne Einzelheiten aus Rechtsprechung und Schrifttum. Weitere Fassungen dieser Norm § 3 JAVO, vom 29.03.2012, gültig ab 27.04.2012 bis 27.02.2014 Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 der Landesverordnung zur Einführung der reformierten Ausbildung der Juristinnen und Juristen und zur Regelung des Übergangsrechtes in der Juristenausbildung vom 19. März 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 88) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2004, 88 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH0000324ENN00000000009 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=JAVO_SH_!_3

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