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EinglRahVertrV SH Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 4 - Investitions- und Finanzierungsplan SGB IX Landesverordnung über Inhalte des Rahmenvertrags

Landesverordnung über Inhalte des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein Vom

  1. Dezember 2021 Anlage 4 (zu Nr. 2 der Anlage 3 ) Investitions- und Finanzierungsplan SGB IX Inhalt A. Prüfung der Angemessenheit geplanter Baukosten bzw. der Angemessenheit einer Miete/Pacht 2 I. Neubauvorhaben 2
  2. Planunterlagen 2
  3. Erläuterungsbericht 3
  4. Kostenermittlung 3 II. Umbau-/Ausbauvorhaben 3
  5. Planunterlagen 3
  6. Erläuterungsbericht 4
  7. Kostenermittlung 4 III. Anmietung von Räumen 4 IV. Angebot eines Finanzierungsplans 4 V. Ergänzende Hinweise 5 B. Prüfung der Angemessenheit der tatsächlich entstandenen Baukosten 5 I. Erforderliche Unterlagen für die Prüfung des abgeschlossenen Bauvorhabens 5
  8. Übersichtsblatt über die Baumaßnahme 5
  9. Planunterlagen 5
  10. Erläuterungsberichte 5
  11. Vergabeunterlagen 6
  12. Kostenermittlung 6
  13. Flächen- und Rauminhaltsberechnungen nach DIN 277 in der aktuellen Fassung 6 Investitions- und Finanzierungsplan Investitionsaufwendungen werden gemäß § 127 Absatz 2 zweiter Halbsatz SGB IX nur übernommen, soweit der Leistungsträger der Investitionsmaßnahme zuvor dem Grunde und der Höhe nach entsprechend des Investitions- und Finanzierungsplans zugestimmt hat. Der Investitionsplan stellt die anzuschaffenden Vermögenswerte in der für die Beurteilung erforderlichen Gliederung dar. Gebäudeinvestitionen sind in der Gliederung nach DIN 276 und 277 darzustellen. Der Finanzierungsplan stellt die Herkunft der finanziellen Mittel nach Eigenkapital (auch Resterlöse), öffentlichen Fördermitteln und Darlehen dar. A. Prüfung der Angemessenheit geplanter Baukosten bzw. der Angemessenheit einer Miete/Pacht Folgende Unterlagen sind zur Prüfung der Angemessenheit von Baukosten bzw. Angemessenheit einer Miete/Pacht zur Vereinbarung von Investitionsvorhaben und zur Abstimmung des Finanzierungsplans vor Beginn der Investitionsmaßnahme von dem jeweiligen Leistungsträger vorzulegen: I. Neubauvorhaben
  14. Planunterlagen 1.1 Bau- oder Raumprogramm 1.2 Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnung Maßstab 1:100 oder 1:50 in Grundriss, Ansicht und Schnitt, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen 1.3 Lageplan des Bauvorhabens mit Darstellung der Erschließungs- und Außenanlagen 1.4 Bauaufsichtliche und sonstige Genehmigungen (Vorbescheid genügt) 1.5 Ergebnis einer Baugrunduntersuchung bei Neubauten 1.6 Grundbuchauszug 1.7 Planungen der Gewerke (Heizung, Elektrotechnik usw.)
  15. Erläuterungsbericht 2.1 Anlass und Zweck der geplanten Baumaßnahme, Raumbedarf, Kapazität, Nutzung 2.2 Die/der künftige Eigentümer/in, Baulastträger/in, Betreiber/in oder Nutzer/in der Anlage 2.3 Lage und Beschaffenheit des Baugeländes (Auszug aus der Liegenschaftskarte), Eigentumsverhältnisse, Rechte Dritter 2.4 Bau- und Ausführungsart des Bauwerks, der Baukonstruktionen, der technischen Anlagen und der Einrichtungen 2.5 Ggf. Begründung der Wirtschaftlichkeit bei mehreren Lösungsmöglichkeiten 2.6 Gesamtkosten der Baumaßnahme
  16. Kostenermittlung 3.1 Kostenberechnung nach DIN 276 (Darstellung der Gesamtkosten nach Kostengruppen mind. bis zur
  17. Ebene der Kostengliederung - zu den Baunebenkosten zählen auch: Kosten für baurechtliche und baufachliche Prüfungen, z.B. hinsichtlich Arbeits- und Brandschutz sowie Kosten für Baugrunduntersuchungen) 3.2 Berechnung der Nutzflächen und des Bruttorauminhalts nach DIN 277 3.3 Gegenüberstellung der im Bauprogramm geforderten und der geplanten Nutzflächen nach DIN 277 3.4 Kosten von Vor- oder Zwischenfinanzierungen (Beispiele, ggf. HGB) II. Umbau-/Ausbauvorhaben
  18. Planunterlagen 1.1 abgestimmtes Bau- oder Raumprogramm 1.2 Grundbuchauszug 1.3 Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnung Maßstab 1:100 oder 1:50 in Grundriss, Ansicht und Schnitt, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen 1.4 Lageplan des Bauvorhabens 1.5 Bei Ankauf eines vorhandenen Gebäudes: Exposé 1.6 Bauaufsichtliche und sonstige Genehmigungen (Vorbescheid) 1.7 Planungen der Gewerke (Heizung, Elektrotechnik usw.)
  19. Erläuterungsbericht 2.1 Anlass und Zweck der geplanten Baumaßnahme, Raumbedarf, Kapazität, Nutzung 2.2 Die/den künftigen Eigentümer/in, Baulastträger/in, Betreiber/in oder Nutzer/in der Anlage 2.3 Lage und Beschaffenheit des Baugeländes (Auszug aus der Liegenschaftskarte), Eigentumsverhältnisse, Rechte Dritter 2.4 Bau- und Ausführungsart des Bauwerks, der Baukonstruktionen, der technischen Anlagen und der Einrichtungen 2.5 Ggf. Begründung der Wirtschaftlichkeit bei mehreren Lösungsmöglichkeiten 2.6 Gesamtkosten der Baumaßnahme
  20. Kostenermittlung 3.1 Kostenberechnung nach DIN 276 (Darstellung der Gesamtkosten nach Kostengruppen mind. bis zur
  21. Ebene der Kostengliederung, zu den Baunebenkosten zählen auch: Kosten für baurechtliche und baufachliche Prüfungen, z.B. hinsichtlich Arbeits- und Brandschutz sowie Kosten für Baugrunduntersuchungen) 3.2 Berechnung der Nutzflächen und des Bruttorauminhalts nach DIN 277 3.3 Gegenüberstellung der im Bauprogramm geforderten und der geplanten Nutzflächen nach DIN 277 3.4 Bei Umbaumaßnahmen: Übersicht über die eingebrachten Wirtschaftsgüter und deren Abschreibung (i.d.R. mittels Bilanz) III. Anmietung von Räumen
  22. Mietvertrag
  23. Ggf. Lageplan Maßstab 1:500
  24. Grundrisszeichnung
  25. Aussagen zum übergebenen Zustand und ggf. Darstellung der durch die Anmietenden zu tätigen Investitionen nach Höhe und Maßnahmen (Mietvertrag, Investitionsplan). IV. Angebot eines Finanzierungsplans
  26. Darstellung des Eigenkapitals/Eigenleistungen
  27. Darstellung der Eigenkapitalersatzmittel, z.B. Aktion Mensch
  28. Darstellung eventueller öffentlicher Zuwendungen
  29. Darstellung notwendiger Darlehen inklusive Darlehensangebot
  30. Darstellung, dass die Möglichkeit von Investitionskostenzuschüssen geprüft wurde Finanzierungen werden nur im Rahmen von abgestimmten Investitionsvorhaben als vergütungsrelevant anerkannt. Darlehnsverträge werden mit dem Leistungsträger zum Zeitpunkt der Planung abgestimmt. Leistungsanbieter bemühen sich vorrangig nach Möglichkeit weitere Zuwendungen von Dritten in die Finanzierung einzubeziehen. V. Ergänzende Hinweise Als Auflagen und Bedingungen sind folgende Vorschriften des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einzuhalten: • Energieeinsparungsgesetz mit Durchführungsverordnung • Vorschriften des Schall- und Wärmeschutzes (DIN 4109 und 4108) • Leitfaden für die Anwendung der Vertrags- und Vergabeverordnung für Bauleistungen (VOB/VOL) bei Zuwendungen Zuständige Behörden sollen frühzeitig in der Planungsphase beteiligt werden. Nachweise über die Prüfungen sind unaufgefordert zu erbringen. B. Prüfung der Angemessenheit der tatsächlich entstandenen Baukosten I. Erforderliche Unterlagen für die Prüfung des abgeschlossenen Bauvorhabens
  31. Übersichtsblatt über die Baumaßnahme Übersichtsblatt zur abschließenden baufachlichen Prüfung von Bauvorhaben auf Ausführung und Angemessenheit der Kosten im Rahmen der Abstimmung von Investitionsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 2 SGB IX
  32. Planunterlagen 2.1 Ausführungszeichnungen Maßstab 1:100 oder 1:50 in Grundriss, Ansicht und Schnitt, die Art und Umfang des fertiggestellten Bauvorhabens prüfbar nachweisen 2.2 Bauaufsichtliche und sonstige Genehmigungen 2.3 Mitteilung über Baubeginn 2.4 Mitteilung über Baufertigstellung 2.5 Mitteilung über Nutzungsgestaltung 2.6 Nachweis über EnEV, Energiepass
  33. Erläuterungsberichte 3.1 Sachbericht Architekt über Bauzeit und Baukosten 3.2 Bescheinigung der Durchführung und Erläuterung der Änderungen des ausgeführten Bauvorhabens im Vergleich zu der genehmigten Planung, wenn keine Änderungen zur Planung vorhanden sind - Negativbescheid
  34. Vergabeunterlagen 4.1 Bestätigung der Vergabe nach VOBNOL durch den Architekten sowie Erläuterung der Vergabe 4.2 Angebotsbewertungen durch Submission sowie Vergabevorschläge
  35. Kostenermittlung 5.1 Kostenfeststellung nach DIN 276 mit Angabe der DIN-Fassung (Darstellung der Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur
  36. Ebene der Kostengliederung) 5.2 Ausgabengegenüberstellung (angemessene Kosten lt. Prüfung, nachgewiesene Kosten lt. Kostenfeststellung, Mehrkosten, Minderkosten, Begründung der Mehr-/Minderausgaben in den Kostengruppen) 5.3 Vollständige Rechnungsbelege
  37. Flächen- und Rauminhaltsberechnungen nach DIN 277 in der aktuellen Fassung 6.1 Berechnungen der Flächen (nach Flächenart gegliedert), für jede einzelne bauliche Anlage und in Gesamtheit 6.2 Berechnung der Rauminhalte, für jede einzelne bauliche Anlage und in Gesamtheit 6.3 Gegenüberstellung der ausgeführten und der in der Vorplanung abgestimmten Flächen Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2021, 1518 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003283NN00000000023

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