Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV - ) *
- Beitrag zur Aufgabenerfüllung Der deutsche Fernsehmarkt hat sich zu einem der wettbewerbsstärksten auf der Welt entwickelt. Ein Haushalt hat im Schnitt 63 Programme auf der Fernbedienung programmiert. In keinem anderen europäischen Land können so viele Zuschauer so viele Programme sehen. Die großen Sender konkurrieren zunehmend auch mit den kleinen Anbietern. In Zukunft werden noch mehr Programme um Marktanteile konkurrieren. Gleichzeitig weist die Marktanteilsentwicklung des ZDF-Hauptprogramms der letzten 15 Jahre überproportionale Verluste bei den jüngeren Zuschauern auf. Es werden aktuell nur noch 38 Prozent des Marktanteils von 1992 erreicht, während es bei über 50-Jährigen noch 70 Prozent des damaligen Niveaus sind. Deshalb hat der ZDF-Familienkanal die Aufgabe, die Zuschauer, die sich auf Grund ihres Alters, ihrer Lebensgewohnheiten und ihrer medialen Sozialisation im Rahmen des ZDF-Hauptprogramms nur teilweise mit ihren spezifischen Bedürfnissen wiederfinden, an ein wertehaltiges öffentlich-rechtliches Programmangebot heranzuführen und sie dauerhaft zu binden. Schema-, Programm- und Formatgestaltung sollen passgenau den Tagesablauf sowie die Sehbedürfnisse junger Familien berücksichtigen. Der ZDF-Familienkanal ist komplementär zum Hauptprogramm. Er bündelt und ergänzt dessen Angebote unter inhaltlichen, demografischen und soziologischen Gesichtspunkten und erweitert sie um Programminnovationen, die sich den zentralen Fragen des Alltags junger Familien zuwenden. Der ZDF-Familienkanal soll inhaltlich, aber auch in Bezug auf die Formatentwicklung zum Innovationsmotor für die ZDF-Familie werden. Gleichzeitig nutzt der Familienkanal die Programmvorräte der ZDF-Familie neu und gewinnbringend und leistet durch wirtschaftliche und inhaltliche Synergien einen wichtigen Beitrag zur Amortisation kostbarer Ressourcen im Gesamtunternehmen. Qualität und Modernität zahlreicher ZDF-Programme, die von vielen Jüngeren im Hauptprogramm nicht mehr vermutet werden, kommen zu neuer Geltung. Das ZDF-Hauptprogramm profitiert selbst wiederum von den neuen Erfahrungen bei der Ansprache jüngerer Zuschauer. Der Digitalkanal kann die Programmvielfalt, die vorliegenden Lizenzen und die Stärke des Hauptprogramms nutzen. Dabei unterscheidet sich der ZDF-Familienkanal erkennbar von den Zielgruppenangeboten der kommerziellen Anbieter. Sein Ziel ist die Vermittlung von Wissen und Werten, die zu einer positiven Gestaltung der eigenen wie der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit befähigen. Der ZDF-Familienkanal möchte mit seinem Programmangebot dazu beitragen, das Vertrauen speziell der Familien in ihre eigene Zukunft zu festigen und die Wertschätzung der jungen Familie in der Gesellschaft zu verstärken. Fußnoten *) Artikel 1 der Neubekanntmachung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom
- Januar 1998 (GVOBl. S. 79) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 1998, 79 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000032CBNN00000000460 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=RdFunkStVtr_SH_3._Beitrag_zur_Aufgabenerf%C3%BCllung
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