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RStV Landesnorm Schleswig-Holstein 1. Ausgangslage Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -) gültig ab: 01.06.2009 gü

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV - ) *

  1. Ausgangslage Der Eintritt ins digitale Zeitalter geht einher mit Unsicherheiten künftiger Mediennutzung, von denen auch die Qualitätsangebote im Hörfunk betroffen sind. Wer eine junge anspruchsvolle Zielgruppe erreichen will, muss ein an den inhaltlichen und formalen Ansprüchen sowie den Rezeptionsgewohnheiten dieser Zielgruppe orientiertes Radioformat entwickeln. Gerade die Zielgruppe der jungen Erwachsenen, die mit DRadio Wissen vorrangig angesprochen werden soll und die durch andere anspruchsvolle Angebote nicht angemessen erreicht wird, zeichnet sich durch ein großes Informationsbedürfnis aus und ist durch das Internet an hohe Aktualitätsstandards gewöhnt. Ausgehend von der Zielgruppe junger Erwachsener wird das Programmangebot von DRadio Wissen seinen Inhalten entsprechend generationsübergreifend und integrativ angelegt. Ein erfolgreiches Radioprogramm muss ein breites Interessenspektrum seiner Zielgruppe befriedigen, um Hördauer und langfristige Hörerbindung und damit Akzeptanz am Markt zu erreichen. Erfolgreiches Radio muss sich durch ein einprägsames, leicht „erlernbares“ Sendeschema und kreative Programmformen auszeichnen. Der Hörfunkrat des Deutschlandradios hat am
  2. September 2008 den „Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des Nationalen Hörfunks 2008-2010“, (HR 5/2008) verabschiedet. Er verpflichtet das Deutschlandradio darin auf Qualitätsstandards, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbindlich sein sollten. Dies betrifft unter anderem - einen hohen Anteil an Eigenproduktionen, - ein verlässliches Nachrichtenraster, - Innovationsfähigkeit und - die Eigenentwicklung von Formaten für die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Hörerschaft. Repräsentative Hörerumfragen belegen, dass die Deutschlandradio-Programme sich wegen dieser Merkmale einer hohen Akzeptanz bei der Hörerschaft erfreuen. Ein Drittel der insgesamt 4,8 Millionen Hörer der 22 gehobenen Programme in Deutschland werden allein durch die beiden Angebote des Nationalen Hörfunks Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur generiert - und dies trotz unzureichender bundesweiter Frequenzausstattung. Der hohe Anteil der Hörerschaften legt nahe, dass ein erfolgreiches, sich an den vorgegebenen Qualitätsmerkmalen orientierendes DRadio Wissen die Zahl der Hörer dieses anspruchsvollen Programmsegments insgesamt erhöhen und damit weiter zur Anerkennung öffentlich-rechtlicher Qualitätsleistungen beitragen kann. Insoweit ist das Angebot von strategischer Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt. Deutschlandradio Kultur ist es gelungen, mit seinen innovativen Angeboten sowohl das jüngste Durchschnittsalter der Hörer der sogenannten gehobenen Programme (Deutschlandradio Kultur MA 2008 II 50 Jahre, generell 55 Jahre) als auch ein ausgeglichenes Verhältnis von weiblichen und männlichen Hörern zu erzielen. Diese Erfahrungen bilden eine tragfähige Grundlage für die Entwicklung eines neuen Qualitätsangebots, das sich dem Thema Wissen widmet. Ein solches Wissensprogramm wird weder öffentlich-rechtlich noch kommerziell angeboten. Es entspricht von seinen Inhalten dem Kern des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Es tritt nicht in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten. Der Nationale Hörfunk ist der angemessene Veranstalter, weil er wegen seiner überregionalen Struktur und seiner Präsenz in allen Ländern über enge Kontakte zu den Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen verfügt, zum Teil schon jetzt mit ihnen zusammenarbeitet und ihnen eine bundesweite publizistische Aufmerksamkeit verschaffen kann. Dies ist nicht nur von medienpolitischer, sondern auch von wissenschafts- wie gesellschaftspolitischer Bedeutung. DRadio Wissen ist ein publizistischer Integrator in der föderalen Wissenschafts- und Bildungslandschaft. Inhaltlich und formal wird sich DRadio Wissen als ein wortorientiertes Programm an den vorgegebenen Qualitätsstandards ausrichten. Fußnoten *) Artikel 1 der Neubekanntmachung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom
  3. Januar 1998 (GVOBl. S. 79) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 1998, 79 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000032CBNN00000000465 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=RdFunkStVtr_SH_1._Ausgangslage

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