Absatz 4 Satz 1 an einer Ansammlung oder Zusammenkunft im öffentlichen Raum oder privaten Raum zu privaten Zwecken teilnimmt; 2.
Absatz 2 Satz 2 nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung der in § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummern 3 bis 5 genannten Hygienestandards zu gewährleisten; 3.
Absatz 3 dort genannte Aushänge nicht anbringt; 4.
Absatz 1 Satz 4 nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung eines Hygienekonzepts zu gewährleisten; 6.
Absatz 1 Satz 5 ein Hygienekonzept nicht vorlegt oder Auskünfte nicht erteilt; 7.
Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit § 15a Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 4 Absatz 2, Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig erhebt; 8.
Absatz 2 Satz 1 Kontaktdaten nicht aufbewahrt; 9.
Absatz 4 Satz 2 keine Prüfung vornimmt; 10.
Absatz 2, § 10 Absatz 2 Satz 1, § 11 Absatz 2a andere als die dort genannten Personen einlässt; 11.
Absatz 2 Nummer 3 in einer Selbstauskunft falsche Angaben macht; 12.
Absatz 1 Satz 4 als Leiterin oder Leiter einer Versammlung nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten; 13.
Absatz 2 als Leiterin oder Leiter einer Versammlung nicht das Freibleiben von Sitzplätzen gewährleistet; 14.
Absatz 1 Nummer 2 andere als die dort genannten Personen bewirtet, 15.
Absatz 1 Nummer 3 Teilsatz 1 Beschäftigte einsetzt, 16.
Absatz 1 Nummer 3 Teilsatz 2 und 3 oder § 17 Absatz 1 Nummer 4 Teilsatz 2 und 3 Bestätigungen nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt, 17.
Absatz 2 andere als die dort genannten Personen in Diskotheken und ähnliche Einrichtungen einlässt; 18.
Absatz 2 Satz 2 ein Einkaufszentrum oder Outlet-Center ohne genehmigtes Hygienekonzept betreibt; 19.
Absatz 1 Dienstleistungen mit Körperkontakt erbringt; 20.
Absatz 2 Satz 1 Dienstleistungen mit Körperkontakt anderen als den dort genannten Personen erbringt, 21.
Absatz 2 Satz 1 Bewohnerinnen und Bewohner nicht in einem Einzelzimmer mit Nasszelle unterbringt; 22.
Absatz 2 Satz 2 Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationäre Einrichtungen aufnimmt; 23.
Absatz 1 Nummer 2 Gäste in die Beherbergung aufnimmt; 24.
Absatz 2 Satz 4 falsche oder unvollständige Kontaktdaten angibt; 2.
Absatz 4 Satz 1 eine Leistung
nimmt. 3.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.