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APOgD-Eich Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 3: Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Die

Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Schleswig-Holstein (APOgD-Eich) Vom

  1. Oktober 1991 Anlage 3: (zu § 14 Abs. 1 ) ....................... (Dienststelle) Befähigungsbericht .............................................................. (Vor- und Familienname) (Dienstbezeichnung) Ausbildungsgebiet____________________________________________________ Ausbildungszeit vom_ _________________________ _bis_ _____________ ____ Fehlen infolge von Krankheit ______ _____ _Tage Fehlen infolge von Urlaub ____________Tage Fehlen infolge von unentschuldigtem Fernbleiben_ _____ _Tage [] Schwerbehindert_ _____ _v.H. Erwerbsminderung Wertung+) Wertigkeit Einzel- ergebnis 1 2 3
  2. Geistige Eigenschaften 1.1 Auffassungsgabe Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, Sachverhalte und Zusammenhänge systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu verarbeiten 1.2 Urteilsvermögen Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme folgerichtig zu untersuchen und zutreffend zu beurteilen 1.3 Lernfähigkeit Pkt. x 1 = Pkt. 1.4 Organisatorische Befähigung Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, die verfügbaren Hilfsmittel zur Erfüllung der gestellten Aufgaben systematisch sinnvoll einzusetzen, rationell zu arbeiten und Arbeitstechniken anzuwenden 1.5 Verantwortungs-/ Pflichtbewußtsein, Lernbereitschaft Pkt. x 1 = Pkt. 1.6 Sprachliche Ausdrucks- fähigkeit a) mündlich Pkt. x 1/2 = Pkt. Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte mündlich darzulegen b) schriftlich Pkt. x 1/2 = Pkt. Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte schriftlich darzustellen 2 Leistungsvermögen Pkt. x 1 = Pkt. Physisches und psychisches Vermögen, den Arbeitsanfall zu bewältigen und Schwierigkeiten zu überwinden (Energie, Ausdauer, Belastbarkeit)
  3. Soziales Verhalten 3.1 Verhältnis zu Vorgesetzten u. Mitarbeitern/-innen Pkt. x 1/2 = Pkt. 3.2 Umgangsform u. Auftreten gegenüber Bürger/-in Pkt. x 1/2 = Pkt. 4 Fachkenntnisse und Leistungen 4.1 Fachliche Kenntnisse Pkt. x 2 = Pkt. 4.2 Arbeitssorgfalt Pkt. x 2 = Pkt. 4.3 Arbeitsleistung einschl. Verwertbarkeit Pkt. x 3 = Pkt. Summe: Pkt . 5 Durchschnittspunktzahl: = Pkt. Gesamtnote Die Durchschnittspunktzahl ergibt sich aus der Summe der vorstehenden Einzelergebnisse

(3)geteilt durch die Summe der Wertigkeitszahlen
(2). 6 Besondere Bemerkungen .............................................................. (Ort) (Datum) (Unterschrift, Amtsbezeichnung) [] Von vorstehendem Befähigungsbericht habe ich Kenntnis genommen. [] Der Befähigungsbericht wurde auf Wunsch mit mir besprochen. .............................................................. (Ort) (Datum) (Unterschrift) +) Für die Wertung sind die Punktzahlen nach § 12 anzuwenden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 1991, 655 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000033B3NN00000000045

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.