← Deutschland

VermgtAgrDAPO SH Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 1: - Ausbildungsrahmenplan für den Vorbereitungsdienst des gehobenen vermessungstechnischen Dien

Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes in der Agrarstrukturverwaltung des Landes Schleswig-Holstein Vom 13. Oktober 1992 Anlage 1: Ausbildungsrahmenplan für den Vorbereitungsdienst des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes in der Agrarstrukturverwaltung Ausbildungsabschnitt Ausbildungsdauer in Monaten Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt I 3 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Vertiefte fach-(praxis-) bezogene Ausbildung über die einzelnen Ausbildungsabschnitte in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Verwaltungsrecht, Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften, Grundgesetz, Landesverfassung, Kommunalverfassungsrecht, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Gemeinschaftsaufgabengesetz, Aufgaben des Bundes- und Landesrechnungshofes. Dienst- und Fachaufsicht. Rechtsmittelverfahren in der Flurbereinigung. Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung, des Baugesetzbuches und des Städtebauförderungsgesetzes. Dorferneuerung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Förderung der Agrarstrukturverbesserung nach dem Gemeinschaftsaufgabengesetz (agrarstrukturelle Vorplanung, freiwilliger Landtausch, Dorferneuerung). II 10 1/2 Amt für Land- und Wasserwirtschaft Allgemein: Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen der Verwaltung des Bundes, des Landes, der Kreise, der Gemeinden und Verbände sowie deren Zusammenwirken. Organisation, Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Agrarstrukturverwaltung des Landes. Vorbereitung und Aufstellung von Flurbereinigungsbeschlüssen, Anordnungen, Entwurf von Verwaltungsakten nach dem Flurbereinigungsgesetz. Wertermittlungsverfahren sowie Ausführung von Flächen-, Wert- und Zuteilungsberechnungen. Aufstellung und Laufendhaltung des Flurbereinigungsplanes einschließlich der Nachweise und Verzeichnisse, Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Entwurf und Planung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan, Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange und Verbänden. Anlage von Wegen, Gewässern und von Maßnahmen der Landschaftspflege, Landschaftsgestaltung und zur Bodenverbesserung (Entwurf, Ausbau und Finanzierung). Absteckung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie der neuen Grundstücke einschließlich Führung und Bearbeitung von Absteckungsrissen sowie Erstellung der Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters. Grundbuchrecht, Berichtigung der öffentlichen Bücher. Öffentliches Auftragswesen, Bauaufsicht, Oberleitung der Bauausführung, örtliche Bauleitung, Unterhaltung der Anlagen. Erarbeitung von Besitzneuordnungen, Aufstellung und alle Arbeiten zum Flurbereinigungsplan einschließlich Schulung in der Verhandlungstechnik mit Beteiligten, Übungen im Schriftverkehr. Bearbeitung von freiwilligen Landtauschen und von Dorferneuerungsmaßnahmen. Gesetzes-, Organisations- und Verwaltungskunde im Bereich der Agrarstrukturverwaltung sowie der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Einführung in die Aufgaben der Landwirtschaft sowie Verbindung Flurbereinigung und Landwirtschaft. Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht, allgemeine Aufgaben, Arbeitsweise und Durchführung technischer Vorhaben der Verwaltung. Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht, Bundes-Angestelltentarif-vertrag, Tarifverträge der Arbeiter des Bundes und der Länder. Personalvertretungsrecht, Verantwortung und Haftung des öffentlichen Bediensteten. Vorschriften des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und deren Anwendung, allgemeiner Überblick über das bürgerliche- und Sachenrecht, Werkvertrag, Kaufvertrag, VOB. Grundsätze für Personaleinsatz und Menschenführung. III 1 Katasteramt * Vermessungs- und Katastergesetz. Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters, wenn möglich in Verbindung mit örtlichen Vermessungen. Grundzüge der Bodenschätzung. Übernahme der von anderen Vermessungsstellen eingereichten Vermessungsschriften. Grundbuchwesen. IV 2 Obere Landschaftspflegebehörde Organisation der Naturschutzverwaltung; Naturschutzrecht; Biotopkartierung, Einführung in die Erfassung und Beurteilung von Landschaftselementen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. V 1 1/2 Verwaltungsergänzungslehrgang Fachhochschule für Verwaltung, Polizei und Steuerwesen Fußnoten *) [Red. Anm.: Die Zuständigkeiten, die dem Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, den Katasterämtern und den Vermessungs. und Katasterbehörden zugewiesen sind, werden auf das Landesamt für Vermessung und Geoinformation übertragen. (§ 2 LVO v. 15.12.2010 GVOBl. S. 850)] Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000033B4NN00000000051

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.