Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes in der Agrarstrukturverwaltung des Landes Schleswig-Holstein Vom
- Oktober 1992 Anlage 6: Der Prüfungsausschuß für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes in der Agrarstrukturverwaltung beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Prüfungsniederschrift Regierungsvermessungsoberinspektoranwärter _________________________ wurde am __________________nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes in der Agrarstrukturverwaltung (Amtsbl. Schl.-H. S. ____) geprüft. Anwesend:
- ______________________als das den Vorsitz führende Mitglied
- ______________________als Mitglied
- ______________________als Mitglied
- ______________________als Mitglied
- ______________________als Mitglied Vornote nach § 19 =_________________Pkt. Schriftliche Prüfung nach § 20 Abs. 2
- Prüfungsfach 1 =_________________Pkt.
- Prüfungsfach 2 =_________________Pkt.
- Prüfungsfach 3 =_________________Pkt.
- Prüfungsfach 4 =_________________Pkt. Summe =_________________Pkt. Ergebnis der schriftlichem Prüfung: (Summe der nach den Nummern 1 bis 4 erreichten Punkte, dividiert durch 4) Note = ________________Pkt. Mündliche Prüfung nach § 25 Abs. 2
- Prüfungsfach 1 = ________________Pkt.
- Prüfungsfach 2 = ________________Pkt.
- Prüfungsfach 3 = ________________Pkt.
- Prüfungsfach 4 = ________________Pkt. Summe = ________________Pkt. Ergebnis der mündlichen Prüfung: (Summe der nach den Nummern 1 bis 4 erreichten Punkte, dividiert durch 4) Note = ____________Pkt. Gesamtergebnis : Vornote __________ Pkt., davon 30 % = _________________Pkt. Ergebnis der schriftlichen Prüfung __________ Pkt., davon 35 % = _________________Pkt. Ergebnis der mündlichen Prüfung __________ Pkt., davon 35 % = _________________Pkt. _________________Pkt. =================Pkt. Begründung für Abweichungen nach § 29 Abs. 3 auf besonderem Blatt 1) [] ja [] nein Gesamtergebnis : Note ______________ (________________Pkt.) Bemerkungen:
- Bei Bestehen der Prüfung:
- Das Ergebnis ist d__ Anwärter__ durch das den Vorsitz führende Mitglied des Prüfungsausschusses mitgeteilt worden.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung:
- D__ Anwärter__ ist durch das den Vorsitz führende Mitglied des Prüfungsausschusses mitgeteilt worden, daß die Prüfung nicht bestanden wurde und daß sie/er nach Entscheidung des Prüfungs-ausschusses zur Wiederholung der Prüfung nach Ablauf von Monaten wieder zugelassen werden kann.
- Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung:
- D__ Anwärter__ ist durch das den Vorsitz führende Mitglied des Prüfungsausschusses mitgeteilt worden, daß sie/er die Prüfung nicht bestanden hat und daß eine zweite Wiederholung der Prüfung unzulässig ist. Kiel, den __________________ Der Prüfungsausschuß _____________________ Fußnoten 1) Zutreffendes ankreuzen Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000033B4NN00000000057
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