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APOgtD-Stb Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 2: Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienste

Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein (APOgtD-Stb) Vom

  1. Oktober 1991 Anlage 2: (zu § 14 Abs. 1 ) ....................... (Dienststelle) Befähigungsbericht .............................................................. (Vor- und Familienname) (Dienstbezeichnung) Ausbildungsgebiet____________________________________ Ausbildungszeit vom_ _________________________ _bis_ _____________ ____ Fehlen infolge von Krankheit ______ _____ _Tage Fehlen infolge von Urlaub ____________Tage Fehlen infolge von unentschuldigtem Fernbleiben_ _____ _Tage [] Schwerbehindert_ _____ _v.H. Erwerbsminderung Wertung+) Wertigkeit Einzelergebnis 1 2 3
  2. Geistige Eigenschaften 1.1 Auffassungsgabe Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, Sachverhalte und Zusammenhänge syste- matisch zu erfassen, zu analysieren und zu verarbeiten 1.2 Urteilsvermögen Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme folgerichtig zu untersuchen und zutreffend zu beurteilen 1.3 Lernfähigkeit Pkt. x 1 = Pkt. 1.4 Organisatorische Befähigung Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, die verfüg- barenHilfsmittel zur Erfüllung der gestellten Aufgaben systematisch sinnvoll einzusetzen, rationell zu arbeiten und Arbeitstechniken anzuwenden 1.5 Verantwortungs-/Pflicht- bewußtsein, Lernbereit- schaft Pkt. x 1 = Pkt. 1.6 Sprachliche Ausdrucks- fähigkeit a) mündlich Pkt. x 1/2 = Pkt. Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte mündlich darzulegen b) schriftlich Pkt. x 1/2 = Pkt. Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte schriftlich darzustellen 2 Leistungsvermögen Pkt. x 1 = Pkt. Physisches und psychisches Vermögen, den Arbeitsanfall zu bewältigen und Schwierigkeiten zu überwinden (Energie, Ausdauer, Belastbarkeit) 3 Soziales Verhalten 3.1 Verhältnis zu Vorge- setzten u. Mitarbeitern/ -innen Pkt. x 1/2 = Pkt. 3.2 Umgangsform u. Auftreten gegenüber Bürger/-in Pkt. x 1/2 = Pkt.
  3. Fachkenntnisse und Leistungen 4.1 Fachliche Kenntnisse Pkt. x 2 = Pkt. 4.2 Arbeitssorgfalt Pkt. x 2 = Pkt. 4.3 Arbeitsleistung einschl. Verwertbar- keit Pkt. x 3 = Pkt. Summe: Pkt . 5 Durchschnittspunktzahl: = Pkt. Gesamtnote Die Durchschnittspunktzahl ergibt sich aus der Summe der vorstehenden Einzelergebnisse

(3)geteilt durch die Summe der Wertigkeitszahlen
(2). 6 Besondere Bemerkungen .............................................................. (Ort) (Datum) (Unterschrift, Amtsbezeichnung) [] Von vorstehendem Befähigungsbericht habe ich Kenntnis genommen. [] Der Befähigungsbericht wurde auf Wunsch mit mir besprochen. .............................................................. (Ort) (Datum) (Unterschrift) +) Für die Wertung sind die Punktzahlen nach § 12 anzuwenden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 1991, 712 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000033B8NN00000000054

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