Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein (APOgtD-Stb) Vom
- Oktober 1991 Anlage 2: (zu § 14 Abs. 1 ) ....................... (Dienststelle) Befähigungsbericht .............................................................. (Vor- und Familienname) (Dienstbezeichnung) Ausbildungsgebiet____________________________________ Ausbildungszeit vom_ _________________________ _bis_ _____________ ____ Fehlen infolge von Krankheit ______ _____ _Tage Fehlen infolge von Urlaub ____________Tage Fehlen infolge von unentschuldigtem Fernbleiben_ _____ _Tage [] Schwerbehindert_ _____ _v.H. Erwerbsminderung Wertung+) Wertigkeit Einzelergebnis 1 2 3
- Geistige Eigenschaften 1.1 Auffassungsgabe Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, Sachverhalte und Zusammenhänge syste- matisch zu erfassen, zu analysieren und zu verarbeiten 1.2 Urteilsvermögen Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme folgerichtig zu untersuchen und zutreffend zu beurteilen 1.3 Lernfähigkeit Pkt. x 1 = Pkt. 1.4 Organisatorische Befähigung Pkt. x 1 = Pkt. Fähigkeit, die verfüg- barenHilfsmittel zur Erfüllung der gestellten Aufgaben systematisch sinnvoll einzusetzen, rationell zu arbeiten und Arbeitstechniken anzuwenden 1.5 Verantwortungs-/Pflicht- bewußtsein, Lernbereit- schaft Pkt. x 1 = Pkt. 1.6 Sprachliche Ausdrucks- fähigkeit a) mündlich Pkt. x 1/2 = Pkt. Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte mündlich darzulegen b) schriftlich Pkt. x 1/2 = Pkt. Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte schriftlich darzustellen 2 Leistungsvermögen Pkt. x 1 = Pkt. Physisches und psychisches Vermögen, den Arbeitsanfall zu bewältigen und Schwierigkeiten zu überwinden (Energie, Ausdauer, Belastbarkeit) 3 Soziales Verhalten 3.1 Verhältnis zu Vorge- setzten u. Mitarbeitern/ -innen Pkt. x 1/2 = Pkt. 3.2 Umgangsform u. Auftreten gegenüber Bürger/-in Pkt. x 1/2 = Pkt.
- Fachkenntnisse und Leistungen 4.1 Fachliche Kenntnisse Pkt. x 2 = Pkt. 4.2 Arbeitssorgfalt Pkt. x 2 = Pkt. 4.3 Arbeitsleistung einschl. Verwertbar- keit Pkt. x 3 = Pkt. Summe: Pkt . 5 Durchschnittspunktzahl: = Pkt. Gesamtnote Die Durchschnittspunktzahl ergibt sich aus der Summe der vorstehenden Einzelergebnisse
(3)geteilt durch die Summe der Wertigkeitszahlen
(2). 6 Besondere Bemerkungen .............................................................. (Ort) (Datum) (Unterschrift, Amtsbezeichnung) [] Von vorstehendem Befähigungsbericht habe ich Kenntnis genommen. [] Der Befähigungsbericht wurde auf Wunsch mit mir besprochen. .............................................................. (Ort) (Datum) (Unterschrift) +) Für die Wertung sind die Punktzahlen nach § 12 anzuwenden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 1991, 712 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000033B8NN00000000054