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§ 27 HStruktG SH 2009 Landesnorm Schleswig-Holstein - Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländlich

Haushaltsgesetz 2009/2010 Vom 12. Dezember 2008 * § 27 Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

(1)Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird ermächtigt, mit Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zur Erhaltung der NATURA 2000 - Gebiete und der Flächen entsprechend Artikel 17 FFH - Richtlinie im Rahmen des Vertragsnaturschutzes langfristige Verträge zu schließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden innerhalb des Einzelplans 13 gedeckt.
(2)Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird ermächtigt, bei gemeinsam mit der Europäischen Union (EU) finanzierten Maßnahmen Zusagen in Höhe der jeweils vorgesehenen EU-Fördermittel zu machen. Diese Ermächtigung gilt für folgende gemeinsam mit der EU finanzierten Programme:
  1. Plan des Landes Schleswig-Holstein zur Entwicklung des ländlichen Raumes nach der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom
  2. September 2005 (Abl. EG L 277) sowie des Folgeprogramms auf der Grundlage der EU-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes
  3. Gemeinschaftsinitiative LEADER PLUS für das Land Schleswig-Holstein
  4. Operationelles Programm Europäischer Fischereifonds (EEF) Förderperiode 2007-2013 der Bundesrepublik Deutschland gem. Verordnung (EG) Nr. 1198/2006
(3)Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird ermächtigt, der Akademie für ländliche Räume e.V. in der Akademie für Natur und Umwelt am Standort Flintbek Büroinfrastruktur in einem Gegenwert von bis zu 18 000 Euro zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus personelle Ressourcen in einem Umfang von bis zu einer halben Stelle einer Kraft des mittleren Dienstes.
(4)Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird ermächtigt, nach Zustimmung des Finanzausschusses der Nationalpark-Service gGmbH bei Verlusten aus dem laufenden Betrieb der Nationalparkinformationseinrichtungen sowie zur dauerhaften Gewährleistung der Attraktivität der Informationseinrichtungen zusätzliche Haushaltsmittel zuzuwenden, soweit diese Beträge durch Einsparungen im Einzelplan 13 gedeckt sind.
(5)Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird ermächtigt, eine Freihalteerklärung gegenüber der Schleswig-Holsteinische Landesforsten - Anstalt des öffentlichen Rechts für anteilige Pensionsansprüche an Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, soweit sie auf Beschäftigungszeiten beim Land Schleswig-Holstein beruhen, in Höhe von 90 000 Euro und für anteilige Pensionsbeihilfeansprüche an Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, soweit sie auf Beschäftigungszeiten beim Land Schleswig-Holstein beruhen, in Höhe von 12 000 Euro abzugeben. Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 des Haushaltsstrukturgesetzes zum Haushaltsplan 2009/2010 (Haushaltsstrukturgesetz 2009/2010) vom 12. Dezember 2008 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2008, 791 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003462NN00000000042 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=HStruktG_SH_!_27

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.