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WRRLVO Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 1 Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlament

Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinien-Umsetzungsverordnung - WRRLVO) Vom 10. November 2003 Anlage 1 (zu § 4) Oberflächengewässer: Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper, typspezifische Referenzbedingungen 1 Kategorien von Oberflächengewässern Die Oberflächengewässer sind in folgende Kategorien eingeteilt: 1.1 Flüsse 1.2 Seen 1.3 Übergangsgewässer 1.4 für die Ermittlung des ökologischen Zustands Küstengewässer im Sinn von § 1b Abs.3 Satz 2 WHG. Die Lage und die Grenzen der Oberflächenwasserkörper sind zu ermitteln. 2 Gewässertypen 2.1. Fließgewässertypen (mit einem Einzugsgebiet von 10 km 2 und größer) Die nachfolgenden Größenangaben werden als Größen der Einzugsgebiete angegeben. Da sich die biologische Ausprägung der Flüsse im Längsverlauf in den jeweiligen Ökoregionen nicht in gleicher Weise mit der Änderung der Größenklasse des Einzugsgebiets ändert, haben die Angaben einen orientierenden Charakter: - klein (10 - ca. 100 km 2 ) - mittelgroß (ca. >100 - 1.000 km 2 ) - groß (ca. >1.000 - 10.000 km 2 ) - sehr groß (ca. >10.000 km 2 ) Ökoregionen 13 und 14: Norddeutsches Flachland, Höhe < 200 m Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche (s,

  1. k)Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse (
  2. k)Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche (s,
  3. k)Typ 17: Kiesgeprägte Tieflandflüsse (
  4. k)Typ 18: Löss-lehmgeprägte Tieflandbäche (
  5. k)Typ 20: Ströme des Tieflandes (
  6. k)Typ 21: Seeausflussgeprägte Fließgewässer (
  7. k)Typ 22: Marschengewässer (
  8. k)Typ 23: Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse (
  9. k)Ökoregion unabhängige Typen Typ 11: Organisch geprägte Bäche (o***) Typ 12: Organisch geprägte Flüsse (
  10. o)Typ 19: Fließgewässer der Niederungen (
  11. k)* k = karbonatisch geprägt ** s = silikatisch geprägt *** o = organisch geprägt 2.2 Seentypen (mit einer Oberfläche von 0,5 km 2 und größer) Ökoregionen 13 und 14: Norddeutsches Flachland, Höhe < 200 m Nr. 10: kalkreicher, geschichteter Flachlandsee mit relativ großem Einzugsgebiet Nr. 11: kalkreicher, ungeschichteter Flachlandsee mit relativ großem Einzugsgebiet und einer Verweilzeit >30 Tage Nr. 12: kalkreicher, ungeschichteter Flachlandsee mit relativ großem Einzugsgebiet und einer Verweilzeit > 3 Tage und < 30 Tage Nr. 13: kalkreicher, geschichteter Flachlandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet Nr. 14: kalkreicher, ungeschichteter Flachlandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet Sondertypen (alle Ökoregionen) * kalkreiche Seen: Ca 2+ > 15 mg/l; kalkarme Seen: Ca 2+ < 15 mg/l ** relativ großes Einzugsgebiet: Verhältnis der Fläche des oberirdischen Einzugsgebietes (mit Seefläche) zum Seevolumen (Volumenquotient VQ) > 1,5 m 2 /m 3 relativ kleines Einzugsgebiet: VQ < 1,5 m 2 /m 3 *** es wird empfohlen, einen See als geschichtet einzuordnen, wenn die thermische Schichtung an der tiefsten Stelle des Sees über mindestens 3 Monate stabil bleibt 2.3 Übergangsgewässertypen (Ästuare mit einem Einzugsgebiet von 10 km 2 und größer) Typ des Nordsee-Ästuars: Typ N0: tidenbeeinflusstes Ästuar der Flachlandküste 2.4 Küstengewässer Typen der Küstengewässer der Nordsee Typ N1: mesotidale euhaline Außenküste Typ N2: mesotidale euhaline Wattenküste Typ N3: mesotidale polyhaline Außenküste Typ N4: meso-makrotidale polyhaline Wattenküste Typ N5: mesotidale Felsküste Typen der Küstengewässer der Ostsee Typ B1: oligohaline innere Küstengewässer Typ B2: mesohaline innere Küstengewässer Typ B3: mesohaline Außenküste Typ B4: mixohaline Außenküste 3 Festlegung von Referenzbedingungen für Typen von Oberflächenwasserkörper 3.1 Für jeden Typ von Oberflächenwasserkörpern nach Nummer 2 sind typspezifische hydromorphologische und physikalisch-chemische Bedingungen festzulegen, die denjenigen hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nr. 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 Nr. 1 angegeben sind. Außerdem sind typspezifische biologische Referenzbedingungen festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nr. 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 Nr. 1 angegeben sind. 3.2 Bei Anwendung der in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren auf erheblich veränderte oder künstliche Oberflächenwasserkörper sind Bezugnahmen auf den sehr guten ökologischen Zustand als Bezugnahmen auf das höchste ökologische Potential gemäß Anlage 4 Nr. 1 Tabelle 6 zu verstehen. Die Werte für das höchste ökologische Potential eines Oberflächenwasserkörpers sind alle sechs Jahre zu überprüfen. 3.3 Die typspezifischen Bedingungen für die Zwecke der Nummern 3.1 und 3.2 und die typspezifischen biologischen Referenzbedingungen können entweder raumbezogen oder modellbasiert sein oder sie können durch Kombination dieser Verfahren abgeleitet werden. Ist die Anwendung dieser Verfahren nicht möglich, können Sachverständige zu Rate gezogen werden, um diese Bedingungen festzulegen. Bei der Definition des sehr guten ökologischen Zustands im Hinblick auf die Konzentration bestimmter synthetischer Schadstoffe gelten als Nachweisgrenze die Werte, die mit den Techniken ermittelt werden können, die zum Zeitpunkt der Festlegung der typspezifischen Bedingungen verfügbar sind. 3.4 Für raumbezogene typspezifische biologische Referenzbedingungen ist ein Bezugsnetz für jede Art von Oberflächenwasserkörper zu entwickeln. Das Netz muss eine ausreichende Anzahl von Stellen mit sehr gutem Zustand umfassen, damit angesichts der Veränderlichkeit der Werte der Qualitätskomponenten, die einem sehr guten ökologischen Zustand des betreffenden Oberflächenwasserkörpers entsprechen, und angesichts der nach Nummer 3.5 anzuwendenden Modellierungstechniken ein ausreichender Grad an Zuverlässigkeit der Werte für die Referenzbedingungen gegeben ist. 3.5 Modellbasierte typspezifische biologische Referenzbedingungen können entweder aus Vorhersagemodellen oder durch Rückberechnungsverfahren abgeleitet werden. Für die Verfahren sind historische, paläologische und andere verfügbare Daten zu verwenden, und es muss ein ausreichender Grad an Zuverlässigkeit der Werte für die Referenzbedingungen gegeben sein, damit sichergestellt ist, dass die auf diese Weise abgeleiteten Bedingungen für jede Art von Oberflächenwasserkörper zutreffend und stichhaltig sind. 3.6 Ist es aufgrund eines hohen Maßes an natürlicher Veränderlichkeit einer Qualitätskomponente - also nicht etwa aufgrund saisonaler Veränderungen - nicht möglich, zuverlässige typspezifische Referenzbedingungen für diese Komponente eines Oberflächenwasserkörpers festzulegen, kann diese Komponente von der Beurteilung des ökologischen Zustands dieses Typs von Oberflächengewässer ausgeklammert werden. In diesem Fall sind im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete die Gründe für die Ausklammerung anzugeben. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2003, 567 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000035BBNN00000000022

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