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WRRLVO Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 3 Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlament

Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinien-Umsetzungsverordnung - WRRLVO) Vom 10. November 2003 Anlage 3 (zu § 6 Abs. 1 Satz 1) Oberflächengewässer: Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands Der ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper ist nach biologischen und unterstützend nach hydromorphologischen sowie chemischen und chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten einzustufen. 1 Biologische Qualitätskomponenten Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Teilkomponente Flüsse Seen Übergangsgewässer Küstengewässer Gewässerflora Phytoplankton X * X X X Großalgen oder Angiospermen X ** X ** Makrophyten, Phytobenthos X * X X ** X ** benthische wirbellose Fauna Makrozoobenthos X X X X Fischfauna X X X Es sind immer die Artenzusammensetzung und Artenhäufigkeit zu bestimmen, bei der Fischfauna zusätzlich die Altersstruktur (außer bei Übergangsgewässern), beim Phytoplankton zusätzlich die Biomasse (außer in Flüssen). 2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Teilkomponente Flüsse Seen Übergangsgewässer Küstengewässer Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X Verbindung zu Grundwasserkörpern X X Wasserstandsdynamik X Wassererneuerungszeit X Durchgängigkeit X Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X Tiefenvariation X X X Struktur und Substrat des Bodens X X Menge, Struktur und Substrat des Bodens X X Struktur der Uferzone X X Struktur der Gezeitenzone X X Tidenregime Süßwasserzustrom X Wellenbelastung X X Richtung der vorherrschenden Strömungen X 3 Chemische und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten Die chemischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Parameter Flüsse Seen Übergangs- gewässer Küsten- gewässer Allgemein Sichttiefe (

  1. m)X X X Temperatur (°C) X X X X Sauerstoff (mg/
  2. l)Leitfähigkeit (µS/
  3. cm)X X X X X X pH-Wert X X Gesamt-P (mg/
  4. l)o-Phosphat-P (mg/
  5. l)Gesamt-N (mg/
  6. l)Nitrat-N (mg/
  7. l)spezifische Schadstoffe synthetische Schadstoffe nach Anlage 4 Nr. 2 bei Eintrag in signifikanten Mengen X X X X nicht synthetische Schadstoffe nach Anlage 4 Nr. 2, bei Eintrag in signifikanten Mengen 4 Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper sind anhand der Qualitätskomponenten zu erfassen, die für diejenige der vier Gewässerkategorien gelten, die dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer am ähnlichsten ist. Fußnoten *) Bei planktondominierten Gewässern ist Phytoplankton zu bestimmen, bei nicht planktondominierten Gewässern sind Makrophyten bzw. Phytobenthos zu bestimmen. Bei planktondominierten Gewässern ist Phytoplankton zu bestimmen, bei nicht planktondominierten Gewässern sind Makrophyten bzw. Phytobenthos zu bestimmen. **) Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen. Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen. Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen. Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000035BBNN00000000024

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