Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinien-Umsetzungsverordnung - WRRLVO) Vom 10. November 2003 Anlage 3 (zu § 6 Abs. 1 Satz 1) Oberflächengewässer: Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands Der ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper ist nach biologischen und unterstützend nach hydromorphologischen sowie chemischen und chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten einzustufen. 1 Biologische Qualitätskomponenten Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Teilkomponente Flüsse Seen Übergangsgewässer Küstengewässer Gewässerflora Phytoplankton X * X X X Großalgen oder Angiospermen X ** X ** Makrophyten, Phytobenthos X * X X ** X ** benthische wirbellose Fauna Makrozoobenthos X X X X Fischfauna X X X Es sind immer die Artenzusammensetzung und Artenhäufigkeit zu bestimmen, bei der Fischfauna zusätzlich die Altersstruktur (außer bei Übergangsgewässern), beim Phytoplankton zusätzlich die Biomasse (außer in Flüssen). 2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Teilkomponente Flüsse Seen Übergangsgewässer Küstengewässer Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X Verbindung zu Grundwasserkörpern X X Wasserstandsdynamik X Wassererneuerungszeit X Durchgängigkeit X Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X Tiefenvariation X X X Struktur und Substrat des Bodens X X Menge, Struktur und Substrat des Bodens X X Struktur der Uferzone X X Struktur der Gezeitenzone X X Tidenregime Süßwasserzustrom X Wellenbelastung X X Richtung der vorherrschenden Strömungen X 3 Chemische und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten Die chemischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Parameter Flüsse Seen Übergangs- gewässer Küsten- gewässer Allgemein Sichttiefe (
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.