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§ 1 HalstenWasSchGebV SH Landesnorm Schleswig-Holstein - Geltungsbereich Landesverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wass

Landesverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen der Gemeindewerke Halstenbek (Wasserschutzgebietsverordnung Halstenbek) Vom 16. Dezember 1998 § 1 Geltungsbereich

(1)Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen der Gemeindewerke Halstenbek das Wasserschutzgebiet Halstenbek festgesetzt.
(2)Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III) und in den Fassungsbereich (Zone I).
(3)Das Wasserschutzgebiet Halstenbek und seine Zonen werden wie folgt umgrenzt: 1. Zone III äußere Grenze, zugleich äußere Grenze des Wasserschutzgebietes. Die Grenze der Zone III verläuft
  1. a)im Norden beginnend nördlich der Kreuzung "Waldenauer Weg"/ "Datumer Chaussee" in nordöstlicher Richtung über die "Nienhölfener Wisch" bis zur "Grünen Twiete" anschließend in südöstlicher Richtung bis zur "Heidkampstwiete",
  2. b)im Osten vom letztgenannten Punkt in südlicher Richtung entlang der L 104, dem "Langkoppelweg", dem "Friedrichshulder Weg", den "Domänenweg" und die "Lindenallee" kreuzend zum "Buchsbaumweg". Von dort nach Südosten zum "Papenstieg", der "Lornsenstraße" und dem "Am Barls" folgend bis zur Landesgrenze ("Flaßweg"),
  3. c)im Süden in südwestlicher Richtung entlang der Landesgrenze bis zur "Blankeneser Chaussee",
  4. d)im Westen von der "Blankeneser Chaussee" in nordwestlicher Richtung entlang der Landesgrenze bis zum Rückhaltebecken am "Boltenwisch". Von dort nach Norden abknickend, entlang der Verbindungsstraße zum "Sülldorfer Weg", diesen kreuzend, weiter in nordwestlicher Richtung über "Förn Holtkamp" zum "Segerweg". Von hier über "Op'm Bokels" nördlich bis zur Landesgrenze (Gehege Klövensteen). Dann dieser ein Stück nordwestlich folgend. Danach nach Nordosten über den "Moordamm", die L 103 kreuzend, nach Waldenau-Datum zur Kreuzung "Waldenauer Weg/Datumer Chaussee". 2. Zone 1 äußere Grenze, zugleich innere Grenze der Zone III. Die Zone 1 umfaßt die Fläche in einem Radius von 10 m um jeden Brunnen. Die Brunnen sind auf folgenden Flurstücken gelegen:
  5. a)Flurstück 47, Flur 11, Gemarkung Halstenbek
  6. b)Flurstück 48, Flur 11, Gemarkung Halstenbek In der dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Karte ist das Wasserschutzgebiet schwarz umrandet dargestellt.
(4)Die genaue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und seiner Zonen ergibt sich aus einer Karte im Maßstab 1 : 5.
  1. Die Karte liegt vom Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung an bei
  2. der Landrätin oder dem Landrat des Kreises Pinneberg,
  3. den Bürgermeisterinnen oder den Bürgermeistern der Städte Pinneberg und Schenefeld und der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Gemeinde Halstenbek aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 1998, 398 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000035D1NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=HalstenWasSchGebV_SH_!_1

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.