und Ausbildungsstellen § 7 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes § 8 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für Behinderte § 9 Überwachung der Ausbildung § 10 Beurteilung während der Ausbildung § 11 Urlaub, Krankheit § 12 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst Abschnitt II Große Staatsprüfung - Prüfungsordnung § 13 Zweck der Großen Staatsprüfung § 14 Abnahme der Prüfung § 15 Zulassung zur Prüfung § 16 Art der Prüfung § 17 Häusliche Prüfungsarbeit § 18 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht § 19 Mündliche Prüfung § 20 Unterbrechung der Prüfung § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen im einzelnen § 22 Abschließende Bewertung, Gesamturteil § 23 Prüfungszeugnis § 24 Wiederholung der Prüfung § 25 Verstöße gegen die Prüfungsordnung § 26 Prüfungsakte § 27 Ausführungsbestimmungen Abschnitt III Sondervorschriften der Fachrichtungen Unterabschnitt 1 Sondervorschriften für die Fachrichtung Hochbau § 28 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 29 Einstellungsbehörde/
Ausbildende Verwaltungen § 31 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 2 Sondervorschriften für die Fachrichtung Städtebau § 32 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 33 Einstellungsbehörde/
n § 34 Ausbildende Verwaltungen § 35 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 3 Sondervorschriften für die Fachrichtung Bauingenieurwesen § 36 Besondere Einstellungsvoraussetzungen, Ausbildungsschwerpunkte § 37 Einstellungsbehörde/
Ausbildende Verwaltung § 39 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 4 Sondervorschrift für die Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung § 40 Besondere Einstellungsvoraussetzungen, Ausbildungsschwerpunkte § 41 Einstellungsbehörde/
Ausbildende Verwaltungen § 43 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 5 Sondervorschriften für die Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen § 44 Besondere Einstellungsvoraussetzungen, Ausbildungsschwerpunkte § 45 Einstellungsbehörde/
Ausbildende Verwaltungen § 47 Gliederung der Ausbildung § 48 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung § 49 Häusliche Prüfungsarbeit Unterabschnitt 6 Sondervorschriften für die Fachrichtung Landespflege § 50 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 51 Einstellungsbehörde/
Ausbildende Verwaltungen § 53 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 7 Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz § 54 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 55 Einstellungsbehörde/
Ausbildende Verwaltungen § 57 Gliederung der Ausbildung Abschnitt IV Übergangs- und Schlussbestimmungen § 58 Anlagen § 59 Übergangsbestimmungen § 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen Anlage 1 : Ausbildungsnachweis Anlage 2 : Übersicht über den Vorbereitungsdienst Anlage 3 : Beurteilung Anlage 4 : Antrag auf Zulassung zur Großen Staatsprüfung Anlage 5 : Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Anlage 6 : Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtungen und Fachgebiete Hochbau Städtebau Bauingenieurwesen Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung Vermessungs- und Liegenschaftswesen Landespflege Umweltschutz/Umwelttechnik Fußnoten *) Tritt gemäß § 62 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2003, 488 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000036FENN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=APOhtVerwD_SH_Inhaltsverzeichnis
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